K.O.-Tropfen und Drogen am Steuer: So schnell ist der Führerschein weg!

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Das Fahren unter dem Einfluss von Drogen ist im deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ein besonders sensibles Thema mit weitreichenden Konsequenzen. Wer nach dem Konsum von Betäubungsmitteln wie Cannabis, Kokain, Amphetaminen oder synthetischen Drogen ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer, sondern sieht sich auch mit erheblichen strafrechtlichen Folgen konfrontiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrt objektiv sicher verlaufen ist – allein der Nachweis eines Wirkstoffes im Blut kann bereits zu Konsequenzen führen. Vielen Betroffenen ist das Ausmaß möglicher Sanktionen nicht bewusst, bis sie mit einem Strafverfahren oder dem Verlust der Fahrerlaubnis konfrontiert werden.

Die strafrechtliche Bewertung richtet sich insbesondere nach § 316 des Strafgesetzbuches. Demnach macht sich strafbar, wer im Zustand der Fahruntüchtigkeit infolge des Genusses berauschender Mittel ein Fahrzeug führt. Eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe drohen bereits beim ersten Verstoß. Wird durch die Fahrt unter Drogeneinfluss zusätzlich der Straßenverkehr konkret gefährdet – etwa durch einen Unfall oder das Beinahe-Verursachen einer gefährlichen Situation – greift § 315c StGB. In solchen Fällen drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder mehr, wenn beispielsweise Personen verletzt oder Sachen von bedeutendem Wert beschädigt werden.

Ein besonders einschneidender Aspekt ist der drohende Verlust der Fahrerlaubnis. Bereits der Verdacht auf eine Drogenfahrt kann die Entziehung des Führerscheins zur Folge haben. Die Fahrerlaubnisbehörde wird regelmäßig informiert und prüft, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen. In vielen Fällen wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, die nicht nur teuer und zeitintensiv ist, sondern auch hohe psychische Belastung mit sich bringt. Wer die MPU nicht besteht oder sich weigert, verliert auf Dauer die Berechtigung, Kraftfahrzeuge zu führen – mit gravierenden Auswirkungen auf das Berufs- und Privatleben.

Neben dem Strafrecht greift auch das Ordnungswidrigkeitenrecht. Nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes handelt es sich bereits dann um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Drogen im Blut festgestellt werden, ohne dass konkrete Ausfallerscheinungen vorliegen. Die bloße Fahrt unter dem Einfluss eines nachweisbaren Wirkstoffes – zum Beispiel THC – kann zu einer Geldbuße von mindestens 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot führen. Bei Wiederholungstätern steigt die Geldbuße auf bis zu 1500 Euro, und auch das Fahrverbot verlängert sich. Der Gesetzgeber verfolgt hier einen rigorosen Kurs: Null Toleranz gegenüber Drogen am Steuer.

Zentral für jede Form von Sanktionierung ist der Nachweis des Drogenkonsums – und dieser erfolgt in der Regel durch eine Blutentnahme. Diese Maßnahme ist ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und unterliegt daher strengen rechtlichen Voraussetzungen. Ursprünglich durfte eine Blutentnahme nur durch richterliche Anordnung erfolgen. Seit der Reform von 2017 kann auch die Staatsanwaltschaft oder, bei Gefahr im Verzug, die Polizei diese Maßnahme anordnen. In der Praxis bedeutet das: Wenn die Polizei einen konkreten Verdacht hat, kann sie die Blutentnahme auch ohne richterlichen Beschluss durchsetzen. Dennoch ist die Maßnahme nicht beliebig: Die Entnahme selbst darf nur durch einen approbierten Arzt erfolgen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann die Beweiskraft der Blutprobe in Zweifel gezogen werden – mit möglichen Folgen für die Verwertbarkeit im Verfahren.

Für Betroffene ist es deshalb unerlässlich, sich unmittelbar nach dem Vorwurf des Fahrens unter Drogeneinfluss an einen erfahrenen Strafverteidiger zu wenden. Nur so können die rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft und etwaige Formfehler bei der Beweiserhebung aufgedeckt werden. Ein Verteidiger prüft unter anderem, ob die Blutentnahme rechtmäßig war, ob die Grenzwerte tatsächlich überschritten wurden und ob der Wirkstoffgehalt überhaupt ausreicht, um von Fahruntüchtigkeit zu sprechen. Häufig bestehen Spielräume, die ohne rechtliche Expertise übersehen werden. Beispielsweise kann die Wirkung mancher Substanzen bei langjährigem Konsum unterschiedlich stark ausfallen, was bei der Beurteilung der Fahrtüchtigkeit eine Rolle spielen kann.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht – eine Kombination, die ihn zum idealen Ansprechpartner in Fällen des Fahrens unter Drogeneinfluss macht. Er verfügt über umfassende Erfahrung mit der Verteidigung in Betäubungsmittelverfahren und kennt die Praxis der Ermittlungsbehörden ebenso wie die Anforderungen der Fahrerlaubnisbehörden bei der Überprüfung der Fahreignung. Seine Kanzlei ist mit Standorten in Cottbus, Berlin und Kiel vertreten und bundesweit tätig. Ob es um die Verteidigung im Strafverfahren, die Begleitung im Ordnungswidrigkeitenverfahren oder die Vorbereitung auf eine MPU geht – Dr. Bunzel steht seinen Mandanten mit fundiertem Fachwissen, strategischem Denken und persönlichem Engagement zur Seite.

Ein frühzeitiger Kontakt zum Anwalt kann in Fällen des Fahrens unter Drogeneinfluss entscheidend sein. Je eher die Verteidigung einsetzt, desto größer sind die Chancen, dass belastende Maßnahmen vermieden, Verfahren eingestellt oder milde Sanktionen erreicht werden können. Wer zu lange wartet, riskiert hingegen, dass Tatsachen geschaffen werden, die später kaum noch zu korrigieren sind – etwa durch eine Einlassung ohne vorherige Akteneinsicht oder durch die vorschnelle Zustimmung zur Blutentnahme. Dr. Bunzel sorgt dafür, dass Sie Ihre Rechte kennen, schützt Sie vor voreiligen Entscheidungen und entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel jederzeit unter der Telefonnummer 0151 21 778 788. Eine Kontaktaufnahme ist auch bequem per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite möglich. Das erste Gespräch zur Einschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Klarheit zu gewinnen, Fehler zu vermeiden und Ihre Chancen im Verfahren zu verbessern. Ihre Fahrerlaubnis und Ihre Freiheit verdienen den bestmöglichen Schutz. Vertrauen Sie auf einen erfahrenen Strafverteidiger mit einem klaren Blick für das Wesentliche.


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