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Kampf den Stromfressern – Energieeinsparung wird gefördert

  • 3 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Schon seit einiger Zeit ist die Verwendung erneuerbarer Energien im Gespräch. Doch nicht nur der Schutz des Erdklimas ist der Grund für das Umsteigen auf natürliche Ressourcen. Auch die steigenden Energiekosten sorgen in Unternehmen für eine Abkehr von beispielsweise nuklearen Energieträgern. Daneben fördert etwa die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Krediten die Erarbeitung und Durchführung von Energiesparmaßnahmen der Freiberufler und privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Energieeffizienz im Unternehmen

Gerade weil die Energiekosten derzeit besonders hoch sind und wohl auch weiterhin noch steigen werden, sollte sich jedes Unternehmen Gedanken machen, wo Energie eingespart werden kann. Schließlich wird durch unnötige Energiekosten der Gewinn des Unternehmens unmittelbar verringert. Bereits das Abschalten von Maschinen oder anderen Geräten wie etwa einem Drucker während der Betriebspausen oder über Nacht können zu Energieeinsparungen führen.

Bei der Aufdeckung der „Energiefresser", aber auch bei größeren Energiesparmaßnahmen wie etwa der Vollisolierung des Gebäudes oder der Installation einer Photovoltaikanlage kann man vor allem als Freiberufler oder als kleines bzw. mittleres Unternehmen (KMU) mit Standort in Deutschland von der KfW gefördert werden. Und das lohnt sich: Denn nach wenigen Jahren haben sich die Investitionen meistens wieder amortisiert.

Förderung durch die KfW

Die KfW fördert im Rahmen eines Energieeffizienzprogramms Investitionen zur Einsparung von Energie mithilfe von Investitionskrediten und Zuschüssen zur Energieeffizienzberatung. Nicht gefördert werden aber etwa Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben oder Unternehmen in Schwierigkeiten.

Investitionskredit

Der Antrag auf Förderung muss bei der Hausbank gestellt werden, bevor in das Vorhaben investiert wird. Mit dem Kredit können dann unter anderem allgemeine Umweltschutzmaßnahmen wie zur Verminderung oder Vermeidung von Luft- oder Wasserverschmutzungen getroffen werden. Ein KMU erhält den Kredit auch für Maßnahmen wie energieeffizientes Sanieren bzw. Bauen oder Wärmerückgewinnung. Voraussetzung bei Neuinvestitionen ist allerdings, dass sie zu Energieeinsparungen von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Branchendurchschnitt führen müssen. Außerdem sollte beachtet werden, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.

Zuschuss zur Energieeffizienzberatung - „Energieberatung Mittelstand"

Im Rahmen der sog. Initialberatung analysiert ein Energieberater den Energieverbrauch eines Unternehmens und deckt die Stromfresser auf. In seinem Abschlussbericht beschreibt er unter anderem die gefundenen Probleme, damit in der sog. Detailberatung ein Konzept erarbeitet wird, mit dem die Schwachstellen beseitigt und Energie gespart werden können. Die vom Energieberater empfohlenen Maßnahmen können dann wiederum mithilfe des Investitionskredits durchgeführt werden. Zu beachten ist jedoch, dass bei der Initialberatung nur 80 Prozent oder maximal 1 280 Euro und bei der Detailberatung nur 60 Prozent bzw. höchstens 4 800 Euro des Beraterhonorars bezuschusst werden. Außerdem darf ein Unternehmen die Energieeffizienzberatung nur einmal verlangen. Im Übrigen gilt auch hier, dass der Beratervertrag erst abgeschlossen werden darf, wenn die KfW ihre Zusage zur Förderung erteilt hat.

Wichtige Einzelfälle

1. Die Vertragsfreiheit gilt auch bei dem Beratungsvertrag. Die Parteien können daher frei vereinbaren, wie hoch das Beraterhonorar ausfallen soll. Übersteigt das Honorar jedoch den Zuschuss der KfW, muss dieser Differenzbetrag vom Unternehmen selbst bezahlt werden.

2. Grundsätzlich muss vor der Detailberatung erst die Initialberatung durchgeführt werden. Schließlich baut die Detailberatung auf der Initialberatung auf. Ist nach einem Gespräch mit dem Regionalpartner - z. B. der zuständigen Industrie- und Handelskammer - klar, dass die Detailberatung sinnvoll ist, kann auf den ersten Schritt der Energieeffizienzberatung jedoch auch verzichtet werden. Zu beachten ist aber, dass ein Unternehmen mit mehreren Standorten den Zuschuss nur für einen Standort in Anspruch nehmen kann.

3. Die Beratung zu dem Neubau einer Gewerbeimmobilie wird nicht gefördert. Kosten für Planung und Baubegleitung können aber unter Umständen im Rahmen des Energieeffizienzprogramms mit einem Investitionskredit finanziert werden.

4. Wer selbst Strom erzeugen will, kann nicht auf eine Förderung der KfW hoffen. Schließlich soll mit der Energieeffizienzberatung vor allem eine dauerhafte Senkung der Energiekosten erreicht werden, nicht jedoch der Neubau diverser Stromerzeugungsanlagen.

(VOI)
Foto(s): ©iStockphoto.com

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