Kann der Arbeitgeber Mitarbeiter zur Impfung zwingen?

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Eine Impfung schützt! Sie reduziert zumindest die eigene Ansteckungsgefahr mit Corona und verringert krankheitsbedingte Arbeitsausfälle im Betrieb. Aus diesem Grund haben Arbeitgeber ein nachhaltiges Interesse, dass sich möglichst viele Arbeitnehmer gegen Corona impfen lassen.

Was kann ein Arbeitgeber jedoch tun, um die Motivation seiner Mitarbeiter zu erhöhen, sich impfen zu lassen?

Da derzeit keine Impfpflicht besteht, kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter grundsätzlich nicht zur Impfung zwingen. Dies gilt sogar für Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die mit besonders gefährdeten Personen in Kontakt kommen. Hier überwiegen die Grundrechte der Mitarbeiter.

Auch wäre nach derzeitiger Rechtslage die Aufnahme einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag wohl unwirksam, da sie den Arbeitnehmer gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unangemessen benachteiligt.

Sofern sich ein Mitarbeiter weigert sich impfen zu lassen und er deswegen trotz organisatorischer und technischer Maßnahmen des Arbeitgebers, z. B. gestaffelter Arbeitszeiten, Einzelbüro, Maskenpflicht, etc., nicht weiter eingesetzt werden kann, ist an eine Kündigung, gegebenenfalls außerordentliche Änderungskündigung, zu denken. Erste Entscheidungen hierzu sind bereits ergangen.

Der Arbeitgeber sollte jedoch vorher versuchen, die Impfbereitschaft seiner Mitarbeiter zu erhöhen, beispielsweise dadurch, dass er Impftermine auch während der Arbeitszeit (bei vollem Lohnausgleich) erlaubt. Auch kann er einen Anreiz setzen durch Zahlung einer Impfprämie. Denkbar wäre auch die Impfung im Betrieb durch den Betriebsarzt, ähnlich wie bei der Grippeschutzimpfung im Betrieb.

Fragen zum Impfzwang?

Für den Fall, dass Sie diesbezüglich, aber auch generell Fragen zum Arbeitsrecht in Coronazeiten haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wenn Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei mir.
Ich helfe Ihnen gerne.

Ihr Christian Seidel
E-Mail: c.seidel@acconsis.de


Foto(s): Shutterstock

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