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Kann ein Ausländer Immobilien in Serbien kaufen?

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Ja, ein Ausländer kann (unter bestimmten Vorrausetzungen) eine Immobilie in Serbien erwerben. Der Erwerb von Immobilien in Serbien durch ausländische Personen, insbesondere aus Deutschland und Österreich, unterliegt einem spezifischen rechtlichen Rahmen, der verschiedene Aspekte umfasst, darunter die gesetzliche Grundlage, rechtliche Voraussetzungen und die Notwendigkeit der Reziprozität.


Das serbische Gesetz über die Grundlagen der vermögensrechtlichen Verhältnisse der Republik Serbien (ZOSPO) bildet die Grundlage für den Erwerb von Immobilien durch ausländische Personen in Serbien.


Gemäß dem ZOSPO können Ausländer auf verschiedene Arten Eigentumsrechte an Immobilien in Serbien erwerben, unter anderem durch ein Rechtsgeschäft (z.B. Immobilienkaufvertrag) oder auch Erbschaft.



Wer kann eine Immobilie in Serbien kaufen?


Für den Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien in Serbien durch ausländische Personen,  ist eine Reziprozität zwischen Serbien und dem Herkunftsland der erwerbenden Person erforderlich.Dies bedeutet, dass sowohl Serbien als auch Deutschland und Österreich gleichermaßen den Immobilienerwerb durch Staatsbürger des jeweils anderen Landes gestatten müssen. Die diplomatische Reziprozität wurde durch bilaterale Abkommen zwischen Serbien und diesen Ländern hergestellt, sodass Deutsche und Österreichische Staatsbürger Immobilien in Serbien kaufen können.


Der Kauf vom serbischen Agrarland ist in manchen Fällen für Ausländer ausgeschlossen. Falls jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ist auch der Erwerb von Agrarland möglich.



Wie sieht der Ablauf beim Immobilienkauf aus?


Der Erwerb einer Immobilie in Serbien ist ein formalisiertes und komplexes Verfahren, das die Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar in Serbien sowie die Eintragung der Eigentumsrechte im serbischen Katasteramt umfasst. Es handelt sich um ein formelles Rechtsgeschäft, daher ist es von entscheidender Bedeutung, die entsprechenden Bedingungen zu erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten, um jegliches Risiko beim Kauf zu vermeiden.



Was ist bei der Prüfung der Immobilie zu beachten?


Die gründliche Prüfung und Analyse einer Immobilie, die vor dem Abschluss des Kaufgeschäfts durchgeführt werden sollte, ist ein wichtiger Schritt im Kaufprozess Dieses beinhaltet die Überprüfung aller rechtlichen Dokumente wie Katasterauszüge, Mietverträge, Baugenehmigungen, Servitutsrechte und eventuelle Rechtsstreitigkeiten. Prüfung und Analyse von Unterlagen, die sich auf die Immobilie beziehen, damit wir potenzielle Risiken des Immobilienkaufs festlegen können (ob Belastungen bestehen, ob für das Gebäude / die Wohnung alle Bau-und Nutzungsgenehmigungen vorliegen, ob die Rechtsnachfolge des Erwerbs im Einklang mit dem Gesetz steht usw.) – Erstellung des sog. „Due Diligence Berichtes“. Nachdem diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, kann der Kaufvertrag vom Rechtsanwalt aufgesetzt werden.



Wie läuft der Vertragsabschluss ab?


Ein weiterer wichtiger Schritt beim Immobilienkauf stellt die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags dar. Der Prozess der Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar umfasst folgende Schritte:


  1. Erstellung des Kaufvertrags;
  2. Beschaffung der erforderlichen Unterlagen;
  3. Vereinbarung eines Termins zur Beurkundung;
  4. Anwesenheit eines vereidigten Übersetzers, nur im Falle dass der Käufer der serbischen Sprache nicht mächtig ist.

Die Anwesenheit des Käufers beim Vertragsabschluss ist nicht unbedingt erforderlich, da der Verkäufer eine Vollmacht z.B. einem Anwalt ausstellen kann.  



Wann wird man Eigentümer der Immobilie?


Nach der Zahlung des Kaufpreises gilt der Käufer rechtlich als Besitzer der Immobilie, während der Verkäufer noch immer der Eigentümer bleibt. Es ist wichtig zu beachten, dass man als rechtmäßiger Eigentümer einer Immobilie erst gilt, nachdem der Käufer im serbischen Katasteramt eingetragen wurde. Deshalb ist es wichtig, das Eintragungsverfahren beim Katasteramt bis zum rechtskräftig Eigentümerwechsel zu begleiten.


Unsere Anwaltskanzlei kann Sie vollumfänglich beim Immobilienkauf in Serbien rechtlich unterstützen.


Falls Sie weitere Fragen über den Immobilienkauf in Serbien haben, kontaktieren Sie uns bitte unter office@vrlegal.rs oder www.vrlegal.rs

Foto(s): chandlervid85


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