Kann ein Bußgeld bei Abwesenheit in der Verhandlung erhöht werden?

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Für Betroffene von Bußgeldbescheiden stellt sich die Frage nach einer Erhöhung, wenn sie nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht zum Termin erscheinen. Dies kann vielleicht dann der Fall sein, wenn der Verstoß gegen Geschwindigkeitsgebote oder Abstandsvorschriften weit entfernt stattfand und eine persönliche Anreise ohne Kostendeckung und Vertretung dann zu einer Verhandlung ohne Betroffenen oder Anwalt führt.

Das BayObLG hat mit Beschluss vom 19.08.2019 (Az.: 202 ObOWi 1446/19) festgestellt, dass auch in einem Abwesenheitsverfahren eine gegenüber dem Bußgeldbescheid deutliche Erhöhung der Geldbuße ohne das ausnahmsweise Hinzutreten besonderer Umstände keines vorherigen gerichtlichen Hinweises entsprechend § 265 Abs. 1, Abs. 2 StPO i. V. m. § 71 OWiG bedarf.

Wann liegt dann überhaupt eine Überraschungsentscheidung vor?

Nach Auffassung der Richter des BayObLG vom 19.08.2019 kommt eine Überraschungsentscheidung, wenn ohne Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte und Erwägungen abgestellt wird, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen braucht (so auch BVerfG NJW 2003,2524). Soweit ein Amtsgericht etwa aufgrund einer anderen Tat, welche nur 10 Monate zurück liegt, die Geldbuße erhöht, ist dies nicht der Fall.

Kann das Amtsgericht auch nach Aufhebung seines eigenen Urteils durch das Rechtsbeschwerdegericht im neuen Urteil das Bußgeld erhöhen?

Wenn eine sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 74 Abs. 4 OWiG gewährt wurde, wird der Rechtszustand wiederhergestellt, der vor der Versäumung des Termins bestand.

In der neuen Verhandlung fällt die alte Entscheidung jedoch ohne weiteres weg, ohne dass es eines besonderen Ausspruchs bedarf (so auch OLG Köln VRS 71, 48,53).

Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen, der Hunderte von Ordnungswidrigkeitsverfahren persönlich vor Gericht verteidigt hat, ist bei einer Vertretung durch einen Anwalt vermeidbar. Ist ein solcher anwesend, wird erfahrungsgemäß immer ein Hinweis auf Erhöhung in der Verhandlung erfolgen, wenn das Gericht eine Erhöhung in Betracht zieht.


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