Kann ich eine GmbH online gründen?

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Erfreulicherweise ja!

Seit August ist in Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie nun endlich auch eine Online-Gründung möglich. Wer eine GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) gründen will, kann nun virtuell zum Notar.

Der Ablauf der Gründung von Gesellschaften wird dabei eigentlich nicht verändert.

 Nachdem ich für meine Mandanten einen individuellen Gesellschaftsvertrag erstellt habe und die Gründungsdokumente vorbereite, vereinbare ich ganz regulär einen Termin mit dem Notar und übersende die Dokumente.

Normalerweise folgt dann der Präsenztermin, in dem der Gesellschaftsvertrag beurkundet werden muss, der Notar notwendige Belehrungen erteilt und die Beteiligten Rückfragen stellen können.

Dieser Präsenztermin, musste bisher in den Räumlichkeiten des Notars stattfinden. Er kann nun aber durch ein von der Bundesnotarkammer zur Verfügung gestelltes Online-Tool ersetzt werden, welches besonders gesichert ist und ermöglicht, dass die Beteiligten  sich mit ihrem Personalausweis per Online-Ausweisfunktion identifizieren können. Der Notar ist weiterhin an der Gründung beteiligt, kann seine Aufklärungsfunktion übernehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen beurkunden. 

Ob man den Vertrag in Präsenz oder online beurkunden lassen möchte, bleibt den Gründern überlassen. Der Notar kann die Beurkundung mittels Videokommunikation nur ablehnen, wenn er sich digital keine Gewissheit über die Person eines Beteiligten verschaffen kann oder Zweifel an der erforderlichen Rechtsfähigkeit oder Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten hat (§ 16a Abs. 2 BeurkG).

Interessant ist diese Option sowohl für etablierte Unternehmen, als auch für Start-ups. Warum diese davon profitieren und welche Einschränkungen es noch gibt, erfahrt ihr in meinem Artikel im Law Blog oder in einer persönlichen Beratung.

Foto(s): SNP / Adobe Stock

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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