Kann ich meine ab Mai gebuchte Reise aufgrund des Coronavirus kostenfrei stornieren?

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Warnung des Auswärtigen Amtes

Das Auswärtige Amt warnt mit offizieller Warnung vor allen nicht notwendigen – also touristischen – Reisen ins Ausland bis (vorerst) Ende April 2020. Damit können Reisende alle gebuchten Reisen oder Flüge, die bis dahin betroffen waren, kostenfrei stornieren.

Wie Sie wissen, müssen Sie bei stornierten Reisen einen Gutschein des Veranstalters oder der Fluggesellschaft nicht akzeptieren. Sie haben einen Anspruch auf eine Erstattung in Geld, § 651h III BGB.

Aber was ist mit den Reisen ab dem 1.Mai 2020?

Hier gilt es, ganz genau auf das Reisedatum zu schauen. 

Reisen bis zum 30.April 2020

Für Reisen, die noch im April 2020 beginnen, dürfte grundsätzlich ein Rücktrittsrecht bestehen.

Reisen für Anfang Mai 2020

Für die Reisen, die Anfang Mai 2020 beginnen, dürfte wohl aufgrund der Gesamtumstände noch von einem Rücktrittsrecht auszugehen sein.

Spätere Reisen nach Anfang Mai 2020

Für alle späteren Reisen ist eine genaue Prüfung erforderlich. Hier sollte nach unserer Einschätzung sicherheitshalber auf die aktuelle Warnung des Auswärtigen Amtes gewartet werden. Wir erwarten diese in den nächsten Tagen.

Denn: Die Gefahren durch das Coronavirus geben Ihnen nicht pauschal das Recht, eine Reise zu stornieren und eine Reisekostenerstattung zu bekommen. Entscheidend sind die Situation an Ihrem Urlaubsort und Auswirkungen auf Ihre Reise. Die Warnung des Auswärtigen Amtes ist hierbei immer ein sicheres Indiz.

Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, Sie bei der Stornierung Ihrer Reise zu unterstützen und Ihnen eine rechtlich belastbare Aussage zum beabsichtigten Reiseabbruch zu geben.


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