Kann ich meine (Schwieger-)Eltern nach Deutschland bringen?

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Eine der Fragen, die sich Ausländer bei ihrem Zuzug nach Deutschland stellen, ist, ob man seine Eltern bzw. Schwiegereltern nach Deutschland holen kann. 

Dieses Bedürfnis haben die Ausländer insbesondere deswegen, weil das Zurücklassen der Eltern im Heimatland bei ihnen sonst zu einem Gewissenskonflikt führen würde. Denn die Eltern sind entweder zu alt oder sehr krank und sind daher auf die Fremdunterstützung angewiesen. In den meisten Fällen kann man diese Fremdunterstützung für seine Eltern (z.B. Unterbringung in einem Altenheim)  in seinem Heimatland nicht organisieren, weil beispielsweise in dem Heimatland solche Unterstützung nicht angeboten wird bzw. in unzureichender Form gewährleistet ist. Es kommt jedoch auch immer wieder vor, dass es nach denn kulturellen Gegebenheiten bzw. aufgrund der einheimischen Mentalität in dem jeweiligen Land sehr schlecht angesehen bzw. getadelt wird, dass man seine Eltern bei einem Pflegeheim abgibt. Zuletzt denkt man auch an den Fall, in dem man seinen Wegzug aus seinem Heimatland nur für den Fall in Betracht zieht, dass man auch seine Eltern mitnehmen kann.

Fraglich ist nun, ob man seine Eltern nach Deutschland mitnehmen kann. Das hängt davon ab, zu welchem Zwecke und ab wann Sie nach Deutschland zuziehen möchten bzw. zugezogen sind. 

Wenn Sie vor dem 01.03.2024 nach Deutschland eingewandert sind, gilt die neue, durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführte erleichterte Regelung zum Elternnachzug für Sie nicht. Das heißt, für den Nachzug Ihrer Eltern müssen Sie, unabhängig davon, zu welchem Zwecke Sie nach Deutschland gekommen sind, das Vorliegen eines außergewöhnlichen Härtefalls darlegen und beweisen. Als solcher könnte eben einer der oben genannten Gründe vorgeführt werden: Entweder sind die Eltern zu alt bzw. sehr krank und sind auf die familiäre Unterstützung angewiesen, die nur in Deutschland gewährleistet erscheint, da im Heimatland keine weiteren betreuungsbereiten Kinder bzw. Verwandte der Eltern vorhanden sind.  Sie können den Nachzug Ihrer Eltern auch dadurch erreichen, indem Sie eine schwere Erkrankung der Eltern geltend machen, deren Behandlung im Heimatland entweder nicht möglich oder für die Eltern, auch unter Inanspruchnahme finanzieller Unterstützung durch Sie, nicht erreichbar sein wird. Sämtlichen Fällen ist es gemeinsam, dass man den geltend gemachten außergewöhnlichen Härtefall mit aussagekräftigen Unterlagen, z.B. mit ausführlichen ärztlichen Attesten, nachweisen muss, was in den meisten Fällen den Ausländern schwer fallen wird. Das ist eben der Grund dafür, weswegen die meisten bei den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland gestellten Visumsanträge zum Elternnachzug als unbegründet abgelehnt werden. Daher empfiehlt es sich, bereits vor der Visumsbeantragung einen anwaltlichen Rat einzuholen und ggfs. sich durch einen auf Migrationsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Seite!

Planen Sie jedoch, ab den 01.03.2024 nach Deutschland zu ziehen und handelt es sich bei Ihnen um eine Fachkraft, dann brauchen Sie für den Nachzug Ihrer Eltern nicht mehr, einen Härtefall nachzuweisen. Der Gesetzgeber hat kürzlich verstanden, dass vielen ausländischen Fachkräften es eben schwer fällt, ohne ihre bedürftigen Eltern ins Ausland zu ziehen. Deswegen ziehen viele Ausländer eben solche Länder als ihr Zielland vor, in welches der Nachzug der Eltern gesetzlich möglich ist. Um diesen schlechten Auswirkungen entgegenzuwirken, hat sich die Bundesregierung kürzlich dazu entschlossen, den Eltern, sogar den Schwiegereltern von Fachkräften den Zuzug nach Deutschland zu ermöglichen. Nun kann jede ausländische Fachkraft bereits bei Visumsbeantragung für sich auch einen Antrag für seine Eltern bzw. Schwiegereltern auf Erteilung eines nationalen deutschen Visums stellen und nach dessen Erteilung mit den Eltern gleichzeitig das Heimatland verlassen.

Unverändert bleibt und damit Voraussetzung für die Visumserteilung ist weiterhin, dass der Lebensunterhalt der Eltern bzw. Schwiegereltern in Deutschland gesichert ist, entweder durch das Einkommen der Kinder bzw. durch die Eltern selbst (z.B. durch eigene Rente). Das bedeutet, dass für die Eltern insbesondere ausreichender Wohnraum und eine ausreichende Krankenversicherung im Inland nachgewiesen werden müssen. 

Haben Sie noch Fragen zum Elternnachzug bzw. erhielten Sie einen ablehnenden Bescheid einer deutschen Botschaft und wollen dagegen gerichtlich vorgehen? Ich stehe Ihnen als Spezialist für Migrationsrecht jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Elvin Jabrayil, LL.M. Eur.



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