Familiennachzug der Eltern ​zum Minderjährigen

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Ist ein Familiennachzug in so kurzer Zeit überhaupt noch möglich? 

Wie kann der Familiennachzug kurz vor Erreichen der Volljährigkeit überhaupt noch realisiert werden? 

Diese Fragen beschäftigen Familien sehr häufig. 

Minderjährige, die in Deutschland subsidiär schutzberechtigt sind, können ihre Eltern nur so lange nachholen, bis sie volljährig sind. 

Gerade beim Familiennachzug zu Minderjährigen, denen der subsidäre Schutzstatus zugesprochen wurde, ist es wichtig nichts zu verpassen: Denn in diesen Fällen müssen Eltern beispielsweise noch vor Erreichen der Volljährigkeit einreisen. 


Wird also der Minderjährige bereits am 1.1. des Folgejahres volljährig muss das komplette Visaverfahren zuvor noch realisiert werden. 


Viele geben hier bereits zu früh auf und verpassen damit die Chance auf den Familiennachzug.

Wurde beispielsweise eine Registrierung bereits durchgeführt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und dennoch kein Visum ausgegeben, könnte hier ein Eilantrag weiterhelfen. 

Denn den Betroffenen steht grundsätzlich die Möglichkeit offen, während der Minderjährigkeit des Kindes ihr Nachzugsbegehren mithilfe einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO rechtzeitig vor Erreichen der Volljährigkeit durchzusetzen (ausführlich und m.w.N. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. September 2020 - OVG 3 B 38.19  -juris Rn. 27)

Gerade in den Fällen, in denen der Visumsantrag unter Vorlage aller erforderlichen Nachweise (insbesondere über die Aufenthaltserlaubnis und Straffreiheit des Stammberechtigten sowie das Eltern-Kind-Verhältnis) rechtzeitig gestellt wurde, das Visumsverfahren von den beteiligten Behörden aber zögerlich durchgeführt wird, ist in der Regel der im Rahmen des Antrages nach § 123 VwGO erforderliche Anordnungsgrund aufgrund des drohenden Vollverlustes des Nachzugsrechtes zu bejahen und ein hinreichend glaubhaft gemachter Anordnungsanspruch möglich.

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Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie zum Familiennachzug. 


Online können sie jederzeit einen Termin buchen unter www.familiennachzug.info oder www.lawandortler.de 


Verpassen Sie keine Chance und handeln rechtzeitig, denn gerade im Familiennachzug ist dies unerlässlich um keine Ansprüche zu verlieren.

Foto(s): @pexels


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