Kann ich ohne Aufenthaltstitel als Ausländer aus der Ukraine nach Deutschland einreisen?

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Grundsätzlich benötigen Ausländer für die Einreise nach Deutschland einen Aufenthaltstitel. 

Ukrainische Staatsangehörige können ohne Visum für 90 Tage innerhalb eines 180-Tages-Zeitraums in den Schengen-Raum - wozu auch Deutschland gehört - einreisen. Dieser Zeitraum kann aufgrund des Krieges in der Ukraine verlängert werden.

Ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, aber die sich zu diesem Zeitpunkt vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, und die bis zum Außerkrafttreten der UkraineAufenthÜV in das Bundesgebiet eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. 

Ukrainische Staatsangehörige, die sich am 24. Februar 2022 bereits rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit für ukrainische Staatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr zu erhalten. Nähere können Sie meinem Beitrag Ukraine-Konflikt: Aufnahme von Menschen aus der Ukraine in Deutschland entnehmen.

In der Ukraine anerkannte Flüchtlinge im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560) und Personen, die in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz genießen, sind ebenfalls vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.

Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum Außerkrafttreten der UkraineAufenthÜV in das Bundesgebiet eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. 

Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann nach Einreise in die Bundesrepublik eingeholt werden. Die Befreiungen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels stehen der Erteilung nicht entgegen.

Die UkraineAufentÜV tritt mit Ablauf des 23.05.2022 außer Kraft.

Wir beraten und vertreten Sie im Hinblick auf den Ukraine-Konflikt. Wir helfen Ihnen die Entwicklungen im Auge zu behalten und nach Ihren Bedürfnissen unkompliziert einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Die Situation ist sehr dynamisch, so dass die rechtlichen Rahmenbedingungen sich jederzeit ändern können.

Mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwalt Bahman Wahab

Foto(s): @pixabay.com


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