Kann Software patentiert werden? / Rechtsanwalt für Patentrecht

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1. Gesetzeswortlaut

§ 1 Absatz 1 Patentgesetz (PatG) bestimmt: „Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.“

§ 1 Absatz 3 Nr. 3 Patentgesetz (PatG) bestimmt: „Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: ... Nr. 3 Programme für Datenverarbeitungsanlagen“

2. Ist Software trotzdem patentierbar?

Wenn der Gesetzgeber in § 1 PatG bestimmt, dass ein Programm für Datenverarbeitungsanlagen („Software“) nicht patentierbar ist, dann ist dies dahingehend zu lesen, dass Software als solche nicht patentierbar ist. Dass Software für sich gesehen (unstreitig) eine Erfindung auf dem Gebiet der Technik darstellt, soll also nicht ausreichen. Patentschutz kann eine Software aber sehr wohl dann erhalten, wenn sie über die eigene Technizität hinaus „ein technisches Problem mit technischen Mitteln löst“ (vgl. BGH, Beschluss vom 24.05.2004, Az. X ZB 20/03, oder BGH, Beschluss vom 19.10.2004, Az. X ZB 34/03). Der Einsatzzweck der Software und deren Lösungsansatz bestimmen somit über deren Patentierbarkeit mit.

Patent nicht erteilt

Eine Software etwa, mit der Schreibfehler in einem Textdokument aufgefunden werden können, ist nicht patentierbar, weil es kein technisch geartetes Problem löst und somit auch keine Erfindung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.2001, Az. X ZB 16/00).

Patent erteilt

Eine Software zu einer Maschinensteuerung ist dagegen patentierbar, da es ein technisches Problem löst. So ist etwa eine Software, die anhand von Messwerten eines Flugzeugs die Funktionsweise des Flugzeugs verändert, patentierbar (BGH, Beschluss vom 30.06.2015, Az. X ZB 1/15).

Grenzfall

Eine Software soll für den Eigentümer einer Maschine automatisch analysieren, ob es günstiger wäre, die bestehende Maschine weiterzubenutzen oder besser eine neue oder weitere Maschine anzuschaffen. Zur Beantwortung der Frage liest die Software die Betriebsdaten der Maschine kontinuierlich aus. Ist die Software patentierbar? Antwort: Nein, denn in diesem Fall wird im Ergebnis nicht ein technisches Problem gelöst, sondern ein betriebswirtschaftliches (vgl. BGH, Beschluss vom 19.10.2004, Az. X ZB 34/03).

3. Kann ich mein Patent ohne Anwalt anmelden?

Ja, können Sie. Die Kosten eines nationalen Patents (Deutschland) belaufen sich dann günstigstenfalls auf weniger als 500,00 EUR. Dann sollten Sie den Patentanspruch für Ihre Software allerdings so formulieren können, dass er die rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Außerdem: Wenn Sie als Laie nicht in der Lage sind, fremde, bestehende patentrechtliche Ansprüche sachgemäß auszuwerten und mit Ihrer Patentanmeldung „auf eigene Faust“ ein oder mehrere fremde Patente verletzen, erwarten Sie später Abmahnkosten und Schadensersatzansprüche in (günstigstenfalls) Höhe von mehreren tausend Euro, leicht im fünfstelligen Bereich (ab 10.000 EUR). Vor diesem Hintergrund ist die Inanspruchnahme von Hilfe durch einen Rechtsanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz die günstigere Alternative.

Rufen Sie uns an! Senden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Wir sind bundesweit tätig. Jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei ist ein erfahrener Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

4. Warum unsere Kanzlei?

Unsere Kanzlei ist auf den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ spezialisiert; hierzu gehört auch das Patentrecht. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Softwarerecht an der Wilhelms-Universität Münster promoviert.

Wir haben die notwendige Erfahrung im Umgang mit der Anmeldung und Prüfung von Patenten sowie deren Behandlung in Gerichtsverfahren. Darüber hinaus haben wir generell einen erheblichen Erfahrungsschatz im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Auf unserer Kanzleihauptseite finden Sie über 7000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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