Was müssen Verbraucher beim Vergleich der Musterfeststellungsklage tun?

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Im Diesel-Abgasskandal hat es der Volkswagen-Konzern eilig, die Musterfeststellungsklage vom Tisch zu bekommen. Die Vergleichsvereinbarung mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht vor, dass die betroffenen Verbraucher im Zeitraum vom 20. März 2020 bis 20. April 2020 ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen können. Für die Verbraucher sind aktuell noch viele Fragen unbeantwortet. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft aus Lahr bietet auf ihrer Website www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen einen großen Fragenkatalog mit Antworten an, der nach und nach aktualisiert wird. Zudem gibt ein Vergleichsrechner erste Anhaltspunkte zum VW-Angebot. Ergänzt wird das Servicepaket in Kürze durch eine Beratung, die für Mandanten kostenfrei ist.

Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer verhandeln Vergleich aus

Für betroffene Verbraucher ging in der Musterfeststellungsklage plötzlich alles sehr schnell. Zuerst hieß es, das Verfahren könne Jahre dauern. Doch dann dauerte es gerade mal fünf Monate von der ersten Verhandlung am 30. September 2019 vor dem Oberlandesgericht Braunschweig bis hin zum Vergleich am 28. Februar 2020. Die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben in der Musterfeststellungsklage gegen VW einen 830 Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und sind daher bestens darauf vorbereitet, Betroffene zu beraten und zur ihrem Recht zu verhelfen. Die Kanzlei gehört mit ihrem Know-how zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagen-Konzern. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt aufgrund ihres Wissens in jedem Fall eine anwaltliche Beratung, die die Kanzlei anbietet

Hier vier wichtige Fragen und Antworten zum Vergleich der Musterfeststellungsklage:

  1. Was müssen Verbraucher jetzt tun?

    1. Die Volkswagen AG wird ab Mitte März an die im Klageregister eingetragenen Verbraucher ein Schreiben versenden, das die Betroffenen über das weitere Vorgehen informiert. Es soll eine Online-Plattform für die Abwicklung der Vergleiche entstehen. Das Schreiben an die Betroffenen wird auch eine persönliche Identifikationsnummer enthalten (PIN). Mit dieser PIN können sie sich auf der Online-Plattform von Volkswagen anmelden – nach Eingabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und weiterer relevanter Informationen (insbesondere Kaufdatum), erfahren die Verbraucher, ob sie zum Kreis der Vergleichsberechtigten gehören und welcher Betrag ihnen angeboten wird.

    2. Wenn die Verbraucher den Vergleich nicht über die Plattform schließen können oder wollen, können sie dies auch über ein Callcenter erledigen.

    3. Bevor die Verbraucher das Angebot von Volkswagen annehmen, können sie sich auch von einem Rechtsanwalt über den Abschluss des Vergleiches beraten lassen. Die für die Beratung anfallenden Kosten in Höhe von bis zu 190 Euro (netto) / 226 Euro (brutto) übernimmt Volkswagen, wenn die Verbraucher den Vergleich abschließen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet die Beratung für Verbraucher kostenfrei an. VW bezahlt die Erstberatung.

    4. Der Vergleich kann nur in der Zeit zwischen dem 20. März 2020 und dem 20. April 2020 geschlossen werden. In diesem Zeitraum muss auch die anwaltliche Beratung erfolgen, damit die Kosten von Volkswagen übernommen werden.
  2. Was passiert, wenn Verbraucher dem Angebot zustimmen?

    1. Sind die Fristen für das Angebot eingehalten, erhalten die Verbraucher innerhalb von zwölf Wochen den Entschädigungsbetrag von VW.

    2. Aus der Musterklage können und müssen Sie sich nicht austragen.

    3. Mit der Annahme verzichten die Verbraucher auf weitere Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Manipulationssoftware EA 189 gegenüber der Volkswagen AG oder einem zum Konzern gehörenden Unternehmen bestehen könnten – zu diesem Punkt sollten Sie anwaltlichen Rat einholen!
  3. Was passiert, wenn das Angebot abgelehnt wird?

    Die Musterfeststellungsklage gegen VW wird Ende April zurückgenommen. Damit wird die Musterfeststellungsklage beendet. Durch die Eintragung ins Klageregister wurde die Verjährung der Ansprüche gegen VW unterbrochen. Betroffene haben nach dem Ende der Musterfeststellungsklage die Möglichkeit, individuell gegen VW zu klagen. Hier empfiehlt die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sowie der vzbv sich unbedingt anwaltlich beraten zu lassen – mehr dazu hier. Die Klage kann mindestens bis Ende Oktober erhoben werden. Dann droht die Verjährung der Ansprüche.
  4. Wie viel Entschädigung bezahlt VW den MFK-Teilnehmern?

    Die in der Musterfeststellungsklage angemeldeten Personen werden schriftlich kontaktiert und über Details und Voraussetzungen der angebotenen Einmalzahlung informiert. Die Höhe der Zahlung ist von dem Typ und Modelljahr des Fahrzeugs abhängig und wird zwischen EUR 1.350,00 und EUR 6.257,00 betragen. Kunden, die das Vergleichsangebot annehmen, bekommen das Geld nach Angaben von VW innerhalb von 12 Wochen überwiesen.

Erste Klage gegen VW bereits am 6. Oktober 2015 eingereicht

Mit dem Vergleich zwischen Volkswagen und dem vzbv geht ein 16 Monate andauernder Rechtsstreit zu Ende. Am 1. November 2018 hatte der vzbv die erste Musterfeststellungsklage der deutschen Rechtsgeschichte am Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Am 30. Oktober 2019 fand die erste mündliche Verhandlung statt. Am Ende der zweiten mündlichen Verhandlung am 18. November 2019 hatte der Vorsitzende Richter am OLG Braunschweig, Michael Neef, Vergleichsverhandlungen angeregt, die im Januar 2020 starteten. Am 14. Februar 2020 erklärte VW einseitig die Verhandlungen für gescheitert, nahm sie dann aber wieder am 20. Februar 2020 auf Anregung des OLG-Präsidenten Wolfgang Scheibel auf. Hierdurch wurde der Weg für den Verhandlungsabschluss bereitet. Der eigentliche Streit dauert jedoch schon viel länger: Bereits am 6. Oktober 2015 hatte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die erste Klage gegen die Volkswagen AG erhoben. Mit dem Vergleich entschädigt VW erstmals nach knapp fünf Jahren freiwillig Betroffene.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an 

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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