VW-Vergleich in der Musterfeststellungsklage – was Verbraucher jetzt tun können!

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Verbraucher und VW haben sich auf einen Vergleich geeinigt

In die von der Verbraucherzentrale Bundesverband geführte Musterfeststellungsklage haben sich über 400.000 Verbraucher eingetragen. Für ca. 250.000 besteht nun die Möglichkeit, sich dem ausgehandelten Vergleich anzuschließen und einen Betrag zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro von VW zu erhalten und ihr Fahrzeug weiterzufahren.

Wer kann sich dem Vergleich anschließen?

Jeder Verbraucher, der sich ordnungsgemäß, insbesondere vor dem 30.09.2019, in das Register zur Musterfeststellungsklage eingetragen hat. Dazu muss er sein Fahrzeug noch vor dem 31.12.2015 erworben haben und seinen Wohnsitz damals in Deutschland gehabt haben.

Welche Vor- und Nachteile hat der Vergleich?

Der Vorteil ist die kostengünstige Abfindung der Ansprüche gegen ca. 15 % des Kaufpreises. Der Verbraucher bekommt die Entschädigung zur freien Verfügung und kann sein Fahrzeug weiterfahren.

Allerdings trägt der Verbraucher alle Risiken von Stilllegungen des Diesels über Fahrverbote und Langzeitfolgen des Software-Updates selbst. VW kann später nicht mehr in Anspruch genommen werden.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat Erfahrung mit Einzelklagen und Vergleichen

Wir haben seit Ausbruch des VW-Skandals zahlreiche Mandanten in Einzelklagen erfolgreich gegen VW vertreten und die Verfahren zur Zufriedenheit der Verbraucher abgeschlossen. Daneben haben wir mehrere Mandanten in die Musterfeststellungsklage eingetragen und beraten diese nun zur Frage des Vergleichsabschlusses oder des weiteren Vorgehens gegen VW.

Lassen Sie sich rechtlich beraten bevor Sie eine Entscheidung treffen

„Verbraucher sollten sich von Anwälten beraten lassen, die sich mit Diesel-Verfahren auskennen“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

VW zahlt jedem Verbraucher eine Erstberatung bei einem Anwalt dessen Wahl, sollte dieser sich zu dem Vergleich entscheiden. Will der Verbraucher sich nicht vergleichen, so können Sie mit dem Anwalt das weitere Verfahren und die entstehenden Kosten besprechen.

Wir übernehmen für Sie zunächst kostenlos die Klärung, ob Sie berechtigt sind sich zu vergleichen. Bei einer Abwicklung des Vergleichs übernimmt VW dann die Kosten des Anwalts. Im Falle einer Fortführung des Rechtsstreits gegen VW informieren wir Sie über die dann anfallenden Kosten.

Rufen Sie uns am besten an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt bundesweit Mandanten und arbeitet ausschließlich auf Kunden- und Verbraucherseite.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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