Kanzlei RKA: Abmahnung und € 1.500-Forderung?
- 2 Minuten Lesezeit
Lesen Sie hier, was Sie gegen eine Abmahnung der Koch Media GmbH durch die .rka Reichelt Klute Aßmann Anwälte und die € 1.500,00 tun können.
Abmahnung .rka und € 1.500,00-Forderung erhalten? Hier lesen, was zu tun ist.
Uns liegt eine Abmahnung vom 27.06.2013 vor. Die .rka Rechtsanwälte aus Hamburg machen für Ihre Mandantin Koch Media GmbH aus Höfen, Österreich das illegale Filesharing der Computerspiele „Dead Island - Riptide" und „Tomb Raider".
Geht es um das Spiel „Dead Island", so macht der Rechteinhaber Anwaltskosten von € 859,80 geltend. Darüber hinaus soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.
Gegen eine pauschale Bezahlung von € 1.500,00 kombiniert mit einer Unterlassungserklärung bietet der Auftraggeber an, die Angelegenheit insgesamt zu erledigen, inklusive aller weiteren Ansprüche auch gegenüber Dritten, die Zugang zum Internet des Anschlussinhabers hatten.
Wann haftet der Anschlussinhaber überhaupt?
Der Anschlussinhaber haftet, wenn er selbst der Täter war oder wenn jemand anders Täter war und der Anschlussinhaber gewisse Pflichten wie Verbots- und Belehrungspflichten verletzt hat. Hieraus wird deutlich, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch haftet, nur weil er Anschlussinhaber ist.
Einige Obergerichte haben entschieden, dass der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet, wenn z. B. ein Ehepartner den Anschluss mitnutzt. Dasselbe gilt, wenn sich einsichtsfähige Kinder im Haushalt befinden und diese über die Rechtswidrigkeit von Tauschbörsen belehrt und ein Nutzungsverbot ausgesprochen wurde.
Sofern der Anschlussinhaber nur als Störer oder überhaupt nicht haftet, sollte er natürlich die geltend gemachten Forderungen teilweise oder ganz zurückweisen.
Die Rechtslage ist im Einzelfall zu prüfen. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen, darunter etliche der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.
Telefon 07171 - 18 68 66
- Hochspezialisierte Kanzlei
- Bundesweite Hilfe
- Faire Pauschalpreise
- Erfahrung seit mehr als 17.000 Abmahnungen
Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.
Artikel teilen: