RKA Abmahnung 2025: So reagieren Sie richtig
- 7 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei RKA versendet auch 2025 weiterhin Abmahnungen im Bereich Filesharing. Vor allem werden Computerspiele wie „S.T.A.L.K.E.R 2: Heart of Chornobyl“, „Nobody Wants to Die“ oder auch „Metro Exodus“ abgemahnt. Dabei sehen sich Abgemahnte oft mit einer Forderung von über 2000 Euro konfrontiert.
Ihnen liegt eine Abmahnung der Kanzlei RKA vor? Dann wird Ihnen vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Werke – meist Computerspiele – über eine Tauschbörse verbreitet zu haben. Konkret geht es um sogenanntes Filesharing, also das illegale Anbieten (Upload) solcher Werke über den eigenen Internetanschluss. Während die Kanzlei viele Jahre für Rechteinhaber wie Koch Media GmbH, Techland, TGC, Topware oder die Just a game GmbH aktiv war, mahnt sie aktuell vor allem für die PLAION GmbH ab. Diese haben die Kanzlei RKA damit beauftragt, diese Urheberrechtsverletzungen außergerichtlich zu verfolgen.
Die Forderungen sind dabei stets ähnlich: Sie sollen eine lebenslang gültige strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und aktuell oftmals ein Vergleichsangebot über 2.200 Euro zahlen.
Doch Vorsicht: Auch wenn die Abmahnung formal korrekt ist – nicht jede Forderung ist auch berechtigt! Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und zahlen Sie nicht vorschnell. Rufen Sie die Kanzlei RKA nicht direkt an und geben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft ab – aber halten Sie unbedingt die Fristen ein.
Wir von WBS.LEGAL haben bereits über 70.000 Betroffene vertreten und helfen Ihnen dabei, richtig zu reagieren. Wir prüfen Ihre Abmahnung kostenlos und zeigen Ihnen auf, ob und wie sich die Forderungen abwehren oder zumindest reduzieren lassen.
Sie haben eine Filesharing-Abmahnung von RKA erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten im Filesharing von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an info@wbs.legal.
Was ist eigentlich Filesharing?
Filesharing bezeichnet das Tauschen von Dateien (Computerspiele, Filme, Serien, Musik etc.) über sogenannte Tauschbörsen, die häufig über Peer-to-Peer-Netzwerke funktionieren. Nutzer laden Dateien von anderen herunter und werden oft, teils unbewusst, selbst zu Anbietern, indem sie die heruntergeladenen Teile anderen Nutzern wieder zur Verfügung stellen. Stellen Sie die Dateien anderen Nutzern zur Verfügung und begehen damit eine Urheberrechtsverletzung – auch wenn Sie dies nicht bewusst tun! Gegen dieses Filesharing Tauschbörsengeschäft gehen die Rechtsanwälte von Frommer Legal mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen vor.
Das mahnt die die Kanzlei RKA ab
Inhaber der Kanzlei RKA (Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg) ist der Rechtsanwalt Nikolai Klute. Ursprünglich hieß die Kanzlei .rka (Reichelt Klute Aßmann). Die Kanzlei mahnt schon seit vielen Jahren im Auftrag von Entwicklern oder Publishern von Computerspielen sowie Rechteinhabern an Filmwerken ab. Aktuell werden aber fast ausschließlich Computerspiele abgemahnt. Zu den Mandanten zählen:
- PLAION GmbH, Embracer Platz 1, A6604 Höfen, Österreich
- TGC – The Games Company Worldwide GmbH, Am Borsigturm 12, 13507 Berlin
- TopWare Entertainment GmbH, Ottostr. 3, 76275 Ettlingen
- Techland Sp. z o.o., ul. Zolkiewskiego 3, 63-400 Ostrow Wlkp., Polen
- Koch Media GmbH, Gewerbegebiet 1, A-6604 Höfen
- Just A Game GmbH, vertr. d.d. GF Remco Westermann, Malkastenstraße 3, 40211 Düsseldorf
Abgemahnt werden derzeit vor allem Computerspiele wie
- S.T.A.L.K.E.R 2: Heart of Chornobyl
- Nobody Wants to Die
- Metro Exodus
Sie haben eine Filesharing-Abmahnung von RKA erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten im Filesharing von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an info@wbs.legal.
Die Abmahnung – Was fordert RKA von mir?
Auf Seite eins der Abmahnung teilt Ihnen RKA mit, dass man die Plaion GmbH vertrete, welche Computerspiele und Unterhaltungssoftware für PC und Konsolen entwickelt, produziert und vertreibt. PLAION sei Inhaberin der exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte des angeblich durch Sie veröffentlichten Computerspiels, z.B. des Spiels „S.T.A.L.K.E.R. 2: Heart of Chornobyl". Es wird mitgeteilt das PLAION an diesem Spiel ausschließliche Nutzungs- und Vertriebsrechte inne habe, die man von der Entwicklerin, der zypriotischen Firma GSC Game World Global Ltd., erworben habe.
Aufgrund einer über Ihren Internetanschluss festgestellten Urheberrechtsverletzung über ein BitTorrent- (Filesharing-) Netzwerk habe man beim Landgericht einen richterlichen Beschluss erwirkt, um eine Auskunft über die Bestands- und Verkehrsdaten und die Informationen zum Anschlussinhaber bei dem jeweiligen Provider einzuholen.
Dieser Beschluss wird Ihrer Abmahnung und der Unterlassungserklärung jedoch nicht beigefügt.
Wichtig: Es handelt sich hierbei nicht um eine Verurteilung Ihrerseits, sondern um ein von RKA angestrebtes Auskunftsverfahren gegen Ihren Internetprovider (z.B. Telekom, Vodafone etc.)! Mit diesem Schreiben erlaubt das Gericht Ihrem Provider lediglich, die Anschlussdaten des Anschlussinhabers an RKA weiterzugeben.
Im Anschluss folgen Angaben zum Namen der Datei, Hashwert, Netzwerk (P2P Client), IP-Adresse, Port, Tatzeit und Gestattungsverfahren. Daher seien Sie zur
- Unterlassung
- Schadensersatz
- Auskunft
- Löschung der Dateien
verpflichtet.
Forderung 1: Abgabe Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Der Kernpunkt jeder Abmahnung von RKA ist die geforderte Unterlassungserklärung. Mit dieser sollen Sie gegenüber der Kanzlei zusichern, die abgemahnte Handlung künftig zu unterlassen. Doch Achtung: Unterschreiben Sie diese Erklärung auf keinen Fall vorschnell!
In vielen Fällen kommt das Unterzeichnen einer solchen Erklärung einem Schuldeingeständnis gleich – mit weitreichenden rechtlichen Folgen. Deshalb gilt: Lassen Sie sich vorab unbedingt individuell von einem unserer spezialisierten Anwälte beraten!
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist lediglich ein Muster, das Sie in der Regel keinesfalls in dieser Form unterschreiben sollten – selbst dann nicht, wenn Sie die vorgeworfene Handlung tatsächlich begangen haben. Denn diese vorformulierten Erklärungen sind meist sehr weitreichend und benachteiligen Sie möglicherweise erheblich.
Im Internet kursieren viele Ratschläge und Muster zur Modifikation der Unterlassungserklärung. Doch hier ist Vorsicht geboten: Ohne rechtliches Fachwissen kann eine zu enge Formulierung dazu führen, dass RKA die Erklärung ablehnt – mit dem Risiko eines teuren Gerichtsverfahrens. Eine zu weit gefasste Erklärung hingegen kann Ihnen langfristig schaden.
Wir von WBS.LEGAL wissen genau, worauf es bei der Formulierung einer rechtssicheren und fairen Unterlassungserklärung ankommt. In unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihren Fall und klären, wie Sie am besten reagieren.
Forderung 2: Schadensersatz-Vergleichsangebot
Neben der Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei RKA auch die Anerkennung von Schadensersatzansprüchen, die im Namen der Rechteinhaber geltend gemacht werden.
Im Sinne einer außergerichtlichen Einigung wird Ihnen dann angeboten, den Schadenersatz in Höhe von 2.200 Euro zu zahlen – vorausgesetzt, Sie halten die gesetzten Fristen ein. Andernfalls kündigt RKA an, gerichtliche Schritte einzuleiten.
Wichtig: Wenn Sie die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen haben, haften Sie unter Umständen nur anteilig oder gar nicht. Es kann sein, dass lediglich die Ermittlungskosten oder ein Teil der Anwaltskosten zu erstatten sind. Lassen Sie sich daher in jedem Fall fachkundig beraten!
Sie haben eine Filesharing-Abmahnung von RKA erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten im Filesharing von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an info@wbs.legal.
Wie reagiere ich richtig? Wie kann WBS.LEGAL mir helfen?
Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei .rka erhalten haben, gilt: Handeln Sie überlegt – aber zügig. Unterschreiben Sie keinesfalls unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie diese nicht einfach zurück. Eine vorschnelle Reaktion kann erhebliche Nachteile mit sich bringen:
- Sie erkennen womöglich Ihre Schuld an.
- Sie akzeptieren automatisch die geltend gemachten Kosten der Gegenseite.
- Sie binden sich an eine Erklärung, die unabhängig von künftigen Gesetzesänderungen gilt.
- Die Vertragsstrafe kann deutlich zu hoch angesetzt sein.
Auf der anderen Seite ist es genauso wichtig, nicht untätig zu bleiben. Wer gar nicht auf die Abmahnung reagiert, riskiert ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.
Grundsätzlich besteht die Pflicht, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings sollte dies nicht in der von .rka vorformulierten Fassung geschehen. Stattdessen empfiehlt sich die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung – also einer rechtlich angepassten Version, die den Unterlassungsanspruch erfüllt, aber Ihre rechtlichen Risiken minimiert. Diese Erklärung sollte professionell von einem spezialisierten Anwalt formuliert werden, nach dem Motto: so viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Wie WBS.LEGAL Sie unterstützen kann
Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung analysieren wir Ihren individuellen Fall und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir folgende Schritte für Sie:
- Prüfung der Ermittlung: Wir kontrollieren, ob das Ermittlungsverfahren rechtssicher durchgeführt wurde.
- Haftungsprüfung: Wir klären, ob Sie selbst haften oder ob etwa die Störerhaftung greift.
- Modifizierte Unterlassungserklärung: Wir erstellen eine maßgeschneiderte Erklärung, die Sie bestmöglich schützt.
- Kostenzurückweisung: Wir prüfen, ob die geforderten Zahlungen überhaupt berechtigt sind, und wehren diese gegebenenfalls ab.
- Präventiver Schutz: Wir helfen Ihnen, zukünftige Abmahnungen zu vermeiden – etwa durch vorbeugende Unterlassungserklärungen.
- Widerspruch gegen Mahnbescheide: Liegt bereits ein Mahnbescheid vor, legen wir fristgerecht Widerspruch ein.
Gut zu wissen: In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit. Lassen Sie sich jetzt beraten und schützen Sie sich vor unnötigen Zahlungen!
Sie haben eine Filesharing-Abmahnung von RKA erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an info@wbs.legal.
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