Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen „The Mule“
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Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits – auch für die Warner Bros. Entertainment GmbH – häufiger im Bereich des sog. Filesharings aufgetreten. Nun verschickt sie erneut eine Abmahnung in ihrem Namen, dieses Mal für das Mysterie-Drama „The Mule“. In diesem muss der 90-jährige Earl Stone (Clint Eastwood), nachdem er fast alles verlor, eine Fahrerjob annehmen um seine Firma zu retten und entdeckt erst im Nachhinein, dass er sich damit zum Drogenkurier eines mexikanischen Kartells gemacht hat.
Der Film soll auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (Peer-to-Peer-Netzwerken) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
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