Frommer.Legal: Filesharing-Abmahnungen nehmen wieder zu! Das müssen Sie jetzt wissen

  • 7 Minuten Lesezeit

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Die Zahl der Filesharing-Abmahnungen nimmt wieder zu, und Frommer.Legal ist weiterhin eine der aktivsten Kanzleien in diesem Bereich. Wer eine Abmahnung erhält, sollte diese nicht auf die leichte Schulter nehmen, aber auch nicht unüberlegt handeln. Mit professioneller Hilfe lassen sich oft hohe Forderungen abwehren oder reduzieren. WBS.LEGAL steht Ihnen als bundesweit größte Kanzlei in diesem Bereich mit der Erfahrung von über 70.000 Filesharing-Mandanten zur Seite und hilft Ihnen, die beste Strategie gegen eine Abmahnung zu entwickeln. Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Dann kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Ersteinschätzung!

In den vergangenen Jahren schien es so, als würden Abmahnungen wegen illegalem Filesharing langsam abnehmen. Einer der Gründe: Immer mehr Nutzer wechselten zu legalen Streaming-Anbietern wie Netflix, Amazon Prime Video oder Disney+. Doch in letzter Zeit gibt es wieder einen deutlichen Anstieg an versendeten Abmahnungen durch die Abmahnindustrie zu vermelden. Die zunehmende Zahl an Streaming-Diensten und deren steigende Kosten verleiten viele Menschen dazu, sich nach alternativen Möglichkeiten umzusehen. Vor allem, da Serien, Filme, Computerspiele, Musik und Hörbücher auf unterschiedliche Plattformen verteilt sind und Nutzer nicht bereit sind, mehrere Abonnements gleichzeitig abzuschließen. Sie greifen wieder vermehrt auf illegale Alternativen zurück.

Sie haben eine Filesharingabmahnung erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten im Filesharing von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an info@wbs.legal.

Diese Kanzleien mahnen im Filesharing ab

Dies führt dazu, dass sich zig Tausende Nutzer nun wieder in Tauschbörsen tummeln, wo jedoch auch 2025 weiterhin erhebliche Gefahren lauern. Denn Kanzleien wie allen voran Frommer.Legal, aber auch Nimrod, Reichelt Klute Aßmann (RKA), IPPC LAW, Sarwari oder auch CSR mahnen weiterhin ab und Verfolgung strikt Urheberrechtsverletzungen. Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte keinesfalls unüberlegt handeln, sondern sich über seine rechtlichen Möglichkeiten informieren.

Frommer.Legal: Von Warner Bros. bis Twentieth Century Studio

Die Kanzlei Frommer.Legal aus München ist die wohl bekannteste Filesharing-Abmahnkanzlei Deutschlands und ist auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert. Viele Jahre lang war die Kanzlei unter dem Namen "Waldorf Frommer" bekannt und genießt vor allem in der Medien- und Unterhaltungsindustrie hohes Ansehen. Sie vertritt zahlreiche große Unternehmen der Film-, Musik- und Verlagsbranche wie Constantin Film, LEONINE, Studiocanal Plus, Tiberius Film, Twentieth Century Studio oder auch Warener Bros. und geht radikal gegen mutmaßliche Urheberrechtsverstöße von Filesharing-Nutzern vor. Eine gesamte Liste finden Sie hier.

Das mahnt Frommer.Legal ab

Die abgemahnten Werke ändern sich je nach Marktlage, aktuellem Film- und Serienangebot sowie neuen Musikveröffentlichungen. Besonders betroffen sind aktuelle Kinofilme, die kurz nach Kinostart in Tauschbörsen auftauchen, beliebte Serien, insbesondere exklusive Inhalte von Streaming-Anbietern wie Netflix, Disney+ oder Amazon Prime Video, sowie Musikalben, Hörbücher und E-Books. Von Filmen wie „Dune 2“ und „Mad Max Fury Road“ bis zu Serien wie „The White Lotus“ oder „House of the Dragon“ befinden Hunderte Filme und Serien unter den Titeln, die abgemahnt werden. Eine immer aktuelle Liste der Titel finden Sie hier.

Darum ist Filesharing illegal

Frommer.Legal versendet im Auftrag der Film- uns Serienstudios wohl täglich weiterhin hunderte Abmahnungen an Internet-Anschlussinhaber, denen darin vorgeworfen wird, geschützte Werke, also zumeist eine aktuelle Serie oder einen aktuellen Film, über ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk (P2P) heruntergeladen und gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung gestellt zu haben.

Denn schon während des Downloads eines Films oder einer Serie werden Sie als Nutzer häufig bereits selbst zum Anbieter. So funktioniert das System dahinter. In der Regel werden auch Daten, die noch nicht komplett heruntergeladen wurden, bereits anderen Nutzern bereitgestellt. Somit werden bei vielen Tauschbörsen unbedarfte Nutzer häufig völlig unbewusst zu Download-Anbietern. Dieses sogenannte „Seeding“ ist der Hauptgrund für viele Abmahnungen. Und das ist illegal und wird im Auftrag der Filmstudios von Frommer.Legal verfolgt und abgemahnt.

Beliebt sind hier immer noch µTorrent, Vuze (Azureus), Transmission und BitComet. Doch es gibt zahlreiche weitere. Besonders perfide sind Seiten wie Popcorn-Time, die eher wie Streaming-Seiten aussehen. Weitere lauten z.B. Cuevana, Zona oder auch Isoplex. Denn hier merken Sie als Nutzer gar nicht, dass Sie gerade etwas Illegales tun und vermutlich dabei erwischt werden.

So kommt Frommer.Legal auf Sie

Die Ermittlung der sich dort tummelnden betroffenen IP-Adressen basiert heutzutage auf spezialisierten Softwarelösungen und ist denkbar einfach. Mit Hilfe von Dienstleistern, wie der Digital Forensics GmbH (die frühere Ipoque GmbH), ermittelt die Kanzlei Frommer.Legal, welche Nutzer welche Inhalte über Filesharing-Dienste verbreiten. Per richterlichem Beschluss, der Ihrer Abmahnung am Ende auch beigefügt ist, kann die Kanzlei im Anschluss ihren Namen und Ihre Adresse von Ihrem Provider ermitteln und Ihnen dann die Abmahnung zusenden.

Sie haben eine Filesharingabmahnung erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten im Filesharing von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an info@wbs.legal.

Das fordert die Kanzlei Frommer.Legal in der Abmahnung

  1. Unterlassungserklärung

In einer Filesharing-Abmahnung werden in der Regel zwei zentrale Forderungen gestellt: Zum einen wird von Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Dieser Hinweis findet sich in aller Regel auf Seite 4 der Abmahnung. Das ist eigentlich auch der zentrale Punkt der Abmahnung. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie aber niemals ungeprüft unterzeichnen und an Frommer.Legal zurücksenden. Die vorgefertigte Variante befindet sich auf Seite 7 der Abmahnung.

Damit verpflichten Sie sich, das abgemahnte Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Im Idealfall! Denn das Unterschreiben einer Unterlassungserklärung kann einem Schuldbekenntnis gegenüber Frommer.Legal gleichgesetzt werden. Dann müssten Sie auch den geforderten Schadensersatz zahlen. Da es nur eine Mustererklärung ist, dürfen Sie aber auch eine eigene, modifizierte Erklärung abgeben.

Das sollte aber immer ein spezialisierter Anwalt für Sie übernehmen. Wir von WBS.LEGAL sind Ihnen hierbei jederzeit gerne umgehend behilflich. Denn modifizieren Sie eine Erklärung zu eng, akzeptiert Frommer.Legal diese mit großer Wahrscheinlichkeit nicht und es kommt womöglich zu einem kostspieligen Gerichtsverfahren. Formulieren Sie die Unterlassungserklärung zu weit, kann dies zu einem Nachteil für Sie werden.

Gleichzeitig wird eine Vertragsstrafe festgelegt, die fällig wird, falls gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wird. Diese Vertragsstrafen können schnell mehrere Tausend Euro betragen und sind eine große finanzielle Belastung für Betroffene.

  1. Schadensersatz

Zum anderen fordert Frommer.Legal einen Schadensersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Werk und beträgt für einen einzelnen Film oft um die 1.000 Euro. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten, sodass oft Beträge bis zu 1.800 Euro pro Abmahnung verlangt werden. Besonders heikel sind Abmahnungen von Serien, da häufig mehrere Folgen zeitgleich abgemahnt werden und die Schadensersatzsumme in die Höhe geht. Doch vor allem müssen Betroffene mit Folgeabmahnungen rechnen, denn werden Folge drei, sechs und acht einer Serienstaffel abgemahnt, so kann es zu weiteren Abmahnungen mit anderen Folgen kommen. Hier ist höchste Vorsicht geboten, weshalb Sie sich als Betroffener dringend anwaltliche Hilfe ins Boot holen sollten.

Abmahnung erhalten: Das sollten Sie tun

Wenn Sie eine Abmahnung von Frommer.Legal erhalten haben, sollten Sie schnell und besonnen reagieren. Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen, sollte aber nicht dazu führen, unüberlegt zu handeln. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, da sonst teure Gerichtsverfahren drohen können.

Die Abmahnung enthält sehr kurz gesetzte Fristen, innerhalb derer reagiert werden muss. Lassen Sie diese nicht verstreichen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden. Aufgrund der juristischen Komplexität von Filesharing-Abmahnungen sollte daher unbedingt ein spezialisierter Anwalt prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob sie abgewehrt oder zumindest deutlich reduziert werden kann.

WBS.LEGAL hilft Ihnen! Wir haben Filesharing-Erfahrung von über 70.000 Mandanten

Unsere Kanzlei WBS.LEGAL hat jahrelange Erfahrung mit der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen und hat bereits Tausende von Mandanten erfolgreich vertreten. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, in der wir Ihre Abmahnung prüfen und Ihnen mitteilen, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind. In vielen Fällen lassen sich die geforderten Summen reduzieren oder ganz abwehren.

Wir erstellen für Sie eine rechtssichere modifizierte Unterlassungserklärung, die Ihre Interessen wahrt und verhindern, dass Sie sich unnötig verpflichten. Bei uns gibt es faire Festpreise ohne versteckte Kosten, sodass Sie von Anfang an wissen, welche Gebühren auf Sie zukommen. Darüber hinaus überprüfen wir, ob die Ermittlung Ihrer IP-Adresse fehlerhaft sein könnte, da in der Vergangenheit immer wieder Fälle bekannt wurden, in denen falsche Zuordnungen zu Abmahnungen führten.

Kontaktieren Sie uns und nutzen unser kostenfreies Erstgespräch. Darin beantworten wir Ihnen gerne alle Ihre Fragen und klären, welche Möglichkeiten Sie in Ihrem konkreten Einzelfall haben.

Sie haben eine Filesharingabmahnung erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten im Filesharing von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an info@wbs.legal.

Foto(s): WBS.LEGAL

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