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Kapitalisierung der Finanzierungskosten eines Vermögen im Kroatien

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Die Finanzierungskosten (d.h. Anleihen) umfassen vor allem Zinsen,  aber auch andere Kosten, die einem Geschäftssubjekt bei Kreditgewährung und  Kreditkündigung entstehen.

Wenn es um große Geschäftssubjekte (laut Gesetz über das Rechnungswesen) und Finanzinstitutionen geht, veröffentlichen diese ihre Finanzberichte gemäß dem Internationalen Standard auf dem Gebiet der Rechnungslegung (IFRS). Demnach müssen die Finanzierungskosten kapitalisiert werden, wenn solche Kosten dem Erwerb,  der Vergrößerung oder Schaffung eines qualifizierten Vermögens  zugeschrieben werden können. Dabei muss hervorgehoben werden, dass ein qualifiziertes Vermögen ein solches ist,  das eine beträchtliche Zeit braucht bis es für den beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf zur Verfügung steht.  Ein Beispiel für die Kapitalisierung der Finanzierungskosten (vor allem der Zinskosten) sind Investitionen in die  Ausführung von Bauobjekten, denn die Zinszahlungen für einen Kredit unterscheiden sich eigentlich  nicht viel von den Ausgaben für die Beschaffung des zum Bau notwendigen Baumaterials. Qualifiziertes Vermögen können Produktions- und Energieanlagen, Grundstücke zur landwirtschaftlichen Erzeugung, nicht materielles Vermögen, aber auch Vorräte sein, die eine beträchtliche Zeit (mehr als ein Jahr) brauchen, bis sie für den beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf zur Verfügung stehen wie z.B. Fischmengen in Aufzuchtbetrieben u.Ä.  Vermögen, das in weniger als einem Jahr erarbeitet oder erzeugt wird und Vermögen, das  im Moment seines Erwerbs für den beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf zur Verfügung steht, kann nicht als qualifiziertes Vermögen bezeichnet werden.

Kleine- und mittlere Unternehmer, die kroatischen  Standard  auf dem Gebiet der Rechnungslegung  (HSFI) anwenden, können die Finanzierungskosten kapitalisieren, die direkt dem Erwerb, der Vergrößerung oder Schaffung eines qualifizierten Vermögens zugeschrieben werden können, müssen es aber nicht.

Da sie selbst wählen können, ob die Finanzierungskosten bezüglich des qualifizierten Vermögens kapitalisiert werden sollen, müssen die Unternehmer, die den HSFI anwenden, eine Buchführungspolitik verwenden die zeigt, ob sie solche Kosten kapitalisieren oder sie als Kosten einer Periode ausweisen wollen. Die Buchführungspolitik muss in Anmerkungen zum Finanzbericht veröffentlicht  und  konsequent auf alle qualifizierten Mittel angewandt werden. In diesem Fall müssen in den Anmerkungen auch der Zinsbetrag und andere Finanzierungskosten veröffentlicht werden, die während eines Zeitraums kapitalisiert wurden.  

Die  Kapitalisierung der Finanzierungskosten kann für Unternehmer eine interessante Wahl sein, da auf diese Weise die Kosten einer laufenden Periode gesenkt werden. Derart gesunkene Kosten haben eine direkte Auswirkung auf das Geschäftsergebnis des laufenden Jahres, da die Finanzierungskosten im Anschaffungswert des Vermögens inbegriffen sind, die entweder wegen Amortisation dieses Vermögens (bei einem lange bestehenden Vermögen), oder beim Verkauf von Vorräten, die den vorhin beschriebenen Qualifikationsbedingungen entsprechen, als Aufwand deklariert werden.


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