Kapitalmarktunion: Neun weitere Initiativen der EU-Kommission

  • 1 Minuten Lesezeit

Zur Sicherung der Finanzierungsmittel in der angestrebten Kapitalmarktunion ist eine Einigung bei der neuen EU-Prospektverordnung erzielt worden. Das neue EU-Prospektrecht soll in Gestalt einer EU-Verordnung erlassen werden. Eine Verordnung wirkt EU-rechtlich unmittelbar im Gegensatz zu einer Richtlinie, vielfach aber nur benennend und auslegend zum nationalen Recht, wenngleich verbindlich.

Die folgenden weiteren neun Initiativen sollen in einem voraussichtlich in einem im Juni 2017 veröffentlichten Dokument von ader EU-Kommission vorgestellt werden:

  • Gesetzesvorschlag für eine Weiterentwicklung der europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA, EIOPA
  • Gesetzesvorschlag für eine stärkere Proportionalität bei Börsengängen von kleinen Unternehmen
  • Gesetzesvorschlag für die aufsichtsrechtliche Behandlung von Investmentfirmen
  • Überprüfung Lizenzierung und Passporting für Fintechs
  • Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Sekundärmärkten für Non-Performing Loans (NPLs)
  • Folgemaßnahmen für nachhaltigere Finanzen
  • Folgenabschätzung für einfacheren grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds
  • Leitlinien zur Behandlung grenzüberschreitender Investitionen innerhalb der EU
  • Strategie zur Entwicklung regionaler und lokaler Kapitalmärkte

Quelle: „EU legt bei Kapitalmarktunion nach“, Börsenzeitung vom 20.05.2017.

Fazit

Die angekündigten Gesetzesvorschläge sollten einen europäischen Rechtsrahmen für die vorinsolvenzliche Sanierung bei Wertpapierfirmen und Organismen für gemeinsame Anlagen (Finanzvehikel nach dem KAGB, d. V.) zwecks Meidung betriebsfortführungsrelevanter Haftungsgefahren erwarten lassen, für die bislang keine speziellen EU-Gesetzeshilfen ins Auge gefasst worden sind. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wilhelm Segelken

Beiträge zum Thema