Kapitalpartners - Seriosität fraglich
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Anleger sollten vor Analgen bei dem Internetportal kapitalpartners.de bedenken, dass bereits die BaFin warnt.
Auf seiner Homepage stellt sich Kapitalpartners als Unternehmen vor, das Finanzdienstleistungen auf höchstem Niveau anbieten würde und man mit über 20 Jahren Erfahrung den Kunden helfe, ihre finanziellen Ziele zu erreichen, indem man verschiedene Anlagemöglichkeiten anbietet.
Die Mission sei, dass man engagiert daran arbeiten würde, den finanziellen Erfolg der Kunden zu maximieren und man bei Kapital Partners Wert auf Ehrlichkeit, Transparenz und ethische Werte legen würde und jeder Schritt darauf ausgerichtet sei, die Kundenzufriedenheit auf höchstem Niveau zu halten und langfristigen Erfolg zu gewährleisten.
Neben einer Beratung sollen Anleger Tagesgelder, Festgelder und Flexgelder abschließen können.
Auf der Homepage wird eine Kapital Partners LLC erwähnt.
Was gut klingt, ist aber mit Vorsicht zu genießen.
Denn zu Kapitalpartners Warnung der BaFin
Tatsächlich hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Warnhinweis zu Kapitalpartners herausgegeben, da ohne ihre Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen betrieben würden.
Festgeldanalgen, Tagesgeldanlagen oder Flexgelder sind Bankgeschäfte im Sinne eines Einlagengeschäfts gemäß 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), wenn eine unbedingte Rückzahlung der Anlagesumme zugesagt wird.
Auch stellt eine offerierte Anlageberatung eine nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung dar.
Eine Genehmigung der BaFin hat Kapital Partners aber weder für Bankgeschäfte noch für Wertpapierdienstleistungen.
Weitere Gründe für fehlende Seriosität von Kapitalpartners
Soweit auf der Homepage eine Kapital Partners LLC und eine Adresse in den USA angegeben wird, steht diese in keinem Zusammenhang mit kapitalpartners.de, so dass ein Identitätsmissbrauch zu Lasten dieser Gesellschaft seitens der Verantwortlichen des Portals vorliegen dürfte, so die BaFin.
Wenn Anleger schon über die Betreibergesellschaft in die Irre geführt werden, ist die Seriosität in Frage gestellt.
Auch die mangelnde Erlaubnis und Regulierung durch die BaFin spricht für eine Seriosität.
Rechte für Anleger von Kapitalpartners
Investoren die Festgelder, Tagesgelder oder Flexgelder über Kapital Partners abgeschlossen haben, wird empfohlen kurzfristig Beratung zu beanspruchen, insbesondere wenn versprochene Zinszahlungen oder die Rückzahlung von Kapital ausbleiben.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet Investoren eine Unterstützung in Form einer fundierten Prüfung von Schadensersatzansprüchen und der Realisierung entsprechender Forderungen gegen den Anbieter und dessen Verantwortliche an.
So kann z.B. das unerlaubte Erbringen von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen Schadensersatzansprüche für Anleger auslösen.
Anleger von Kapitalpartenrs können sich gerne an die Kanzlei, Engelhard, Busch & Partner für Ihre Fragen wenden.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Fällen des Anlagebetruges, wie etwa bei betrügerischen Angeboten von Festgeldern oder Tagesgeldern.
Stand: 13.12.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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