Kartellamt: Ermittlungen gegen PayPal

  • 2 Minuten Lesezeit

Irgendwann kommt jedes Thema da an, wo es hingehört: Das Bundeskartellamt ermittelt gegen PayPal wegen unzulässiger Ausnutzung der Marktposition gegenüber den Kunden, begründet wird der Verdacht durch Zweifel der Kartellwächter an der Zulässigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahlungsdienstleisters.

„Ohne begründete Hinweise würde das Bundeskartellamt die Untersuchungen nicht öffentlich machen“, weiß Rechtsanwalt Fabian Fritsch, der in mehreren Fällen aktuell mit PayPal streitet und schon Einstweilige Verfügungen im Eilverfahren zugunsten seiner Mandanten erwirken konnte.

Und weiter: „Die Kartellwächter prüfen im aktuellen Verfahren eine mögliche Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs durch PayPal. Ebenso wie wir stellt das Amt die Zulässigkeit der Geschäftsbedingungen in Frage. Diese verschärften Regeln entsprechen unserer Auffassung nach nicht dem geforderten Maß an Fairness und Gleichberechtigung im Miteinander der Vertragspartner.“

Verkäufer werden benachteiligt

Die aktuellen Untersuchungen können in der Aufforderung enden, AGB anzupassen. Dies in Bezug auf Regelungen zu Aufschlägen wie z.B. das unzulässige Einbehalten von Teilbeträgen von Guthaben sowie um die Darstellung von Zahlungsmethoden, die nicht einheitlich sind und damit u. U. Verkäufer benachteiligen.

Fritsch: „Diese haben in der Praxis keine Wahl und müssen „akzeptieren“, wenn sie das beliebte PayPal weiter nutzen wollen. Darin sehen Marktwächter eine unzulässige Ausnutzung der Marktstellung!“

PayPal nimmt Einfluss und erschwert Geschäftskunden die Wahl der freien Preisgestaltung, um sich für eine Zahlungsart außer PayPal, z.B. Rechnungskauf, entscheiden zu können. Auch solche „Eigenmächtigkeiten“ können in einer Kontosperrung enden.

Unternehmen sind angehalten, keine niedrigeren Verkaufspreise aufzurufen, sofern sich Kundinnen und Kunden bei der Bezahlung für einen attraktiveren Anbieter als PayPal entscheiden.

Rückenwind für aktuelle Verfahren

Rechtsanwalt Fritsch: „PayPal verlangt, bevorzugt gegenüber anderen Zahlungsmethoden bzw. Anbietern herausgestellt zu werden. Nach unserer Meinung ist das ein Verstoß gegen das Missbrauchsverbot. In diese Richtung tendieren derzeit wohl auch die Ermittlungen."

Im Einzelnen basieren die Untersuchungen auf den Rechtsnormen aus Art. 102 AEUV des § 19 GWB und § 20 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind nach Art. 101 AEUV, § 1 GWB verboten.

Für gegen PayPal klagende Unternehmen geht von den Ermittlungen aus unserer Sicht eine Signalwirkung aus und diese geben zudem Rückenwind für erfolgreiche Verfahren – nicht nur zu Kontosperrungen, sondern auch in Sachen Schadenersatz.

Fritsch: „Wir begleiten Betroffene bundesweit. Gerne geben wir eine individuelle Ersteinschätzung auch für Ihr Unternehmen ab“




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fabian Fritsch

Beiträge zum Thema