Kehrtwende beim BGH: Widerruf eines Autokredits kann möglich sein

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Mit dem Urteil vom 27.09.2020 hat der Bundesgerichtshof viele Dieselfahrer, die ihren Neuwagen mithilfe eines Darlehens finanziert haben, überrascht. In seinem bemerkenswerten Urteil entschied der BGH, dass ein Darlehensvertrag außerordentlich widerrufen werden kann, wenn die Bank eine fehlerhafte Belehrung enthält (AZ: XI ZR 525/19).

Überraschend ist die Entscheidung des BGHs deshalb, weil er den Widerrufsjoker bei Autokrediten wiederbelebt, erklärte Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow von FÜRSTENOW Anwaltskanzlei. Trotz der Unzulässigkeit des „Kaskadenverweises“ gemäß der Rechtsprechung des EuGHs, hatte der BGH im Frühjahr entschieden, dass sich Banken auf die gesetzliche Mustervorlage berufen können. Bei Änderungen der gesetzlichen Mustervorlage ist der Widerruf allerdings möglich.

Der Entscheidung zugrundeliegender Sachverhalt 

In diesem Fall hatte der Verbraucher seinen Fahrzeugkauf mit einem Darlehen der FCA-Bank finanziert. Die FCA-Bank gibt Autokredite für Fiat, Jaguar und andere. Dieses Darlehen wollte der Verbraucher später widerrufen. Im strittigen Darlehensvertrag wurde bemängelt, dass der Widerruf des Darlehens gleichzeitig zum Widerruf der weiteren verbundenen Verträge, wie z.B. der Restschuldversicherung führe. Allerdings hatte der betroffene Verbraucher solch einen verbundenen Vertrag nicht abgeschlossen. Damit war die Widerrufsbelehrung nach der Rechtsprechung des BGHs nicht nur überflüssig, sondern pauschal fehlerhaft.

Rechtsfolge

Aufgrund des verbundenen Vertrags beim Autokredit, kann nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Dies bedeutet kurzum, der Verbraucher kann das Fahrzeug an die Bank abgeben und sein Geld zurückbekommen.

„Sammelbelehrung“ verwirrend

Das Urteil ist allerdings nur für Verbraucher, die neben dem Darlehensvertrag keine weiteren Verträge abgeschlossen haben (wie z.B. die Restschuldversicherung). Die Sammelbelehrung sei somit, obwohl der Verbraucher kein verbundenes Geschäft abgeschlossen hat, verwirrend.

Hoffnung für Verbraucher

Da diese fehlerhafte Widerrufsbelehrung in den meisten ab 2010 vereinbarten Auto-Kredit-Verträgen zu finden ist, kann eine Vertragsprüfung sich für zehntausende Verbraucher lohnen, meint RA Fürstenow. Auch Kunden anderer Banken sollten einen zweiten Blick auf die Widerrufsbelehrung werfen, da Verträge bei der Santander-Bank zum Beispiel auch von fehlerhafter Belehrung betroffen sind.

Dass Verträge aufgrund einer falschen Belehrung aufgelöst werden können, hat einen guten Grund, erklärt RA Fürstenow. Denn Verbraucher müssen darüber zur Kenntnis gesetzt werden, worauf sie sich beim Abschluss eines Darlehensvertrags einlassen. Daher sind Banken dazu verpflichtet, die Voraussetzungen für den Widerruf klar und verständlich zu formulieren. Oft verletzen Banken diese Pflicht und daher lohnt es sich, die Verträge nochmal zu kontrollieren. Für eine rechtliche Beratung und Vertretung können Sie sich gerne an Herrn RA Fürstenow wenden.

Der Rechtstipp wurde von der Mitarbeiterin der FÜRSTENOW Anwaltskanzlei, Frau Dastan, erstellt.



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