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Kein Glück beim Roulette – Online-Casino muss Verlust erstatten

  • 2 Minuten Lesezeit

CLLB Rechtsanwälte holt Geld für Spieler zurück – Urteil des Landgerichts Hamburg


München, 01.02.2023. Beim Roulette im Online-Casino wollte die Kugel nicht so fallen, wie es sich der Spieler gewünscht hat. Am Ende hatte er rund 9.500 Euro verloren. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld nun für ihn zurückgeholt. Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 25. Januar 2023, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss, da sie keine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen besaß.


Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet war in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 weitgehend verboten. Trotz dieses Verbots machten viele Anbieter ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die Spielverträge nichtig und die Spieler können die Rückzahlung ihres Verlusts verlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für viele Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.


In dem Fall vor dem LG Hamburg hatte der Spieler über eine deutschsprachige Internetseite der Beklagten zwischen Mai und August 2020 an Online-Glücksspielen (Roulette) teilgenommen und dabei unterm Strich rund 9.500 Euro verloren. Die Beklagte verfügte zwar über eine Glücksspiellizenz für Malta, nicht aber für Deutschland. Der Kläger wusste nicht, dass die Online-Glücksspiele illegal waren. „Wir haben daher auf Rückzahlung des Verlusts geklagt“, so Rechtsanwalt Cocron.


Die Klage hatte Erfolg. Das LG Hamburg entschied, dass die Beklagte den Verlust zurückzahlen muss. Zur Begründung führte es aus, dass das Veranstalten von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten war. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die abgeschlossenen Spielverträge nichtig. Somit habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse den Verlust erstatten.


Dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspiele ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe, stehe seinem Rückzahlungsanspruch nicht im Weg, so das Gericht weiter. Denn einerseits sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot kannte und die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil dargelegt. Andererseits diene das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag in erster Linie dem Schutz der Spieler vor suchtfördernden und ruinösen Verhalten. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn der Anbieter illegaler Glücksspiele das Geld trotz des Verbots auch noch behalten dürfe, so das LG Hamburg.


„Erst zum 1. Juli 2021 wurden die Anforderungen für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland gelockert. Diese Änderungen greifen jedoch nicht rückwirkend und eine im Deutschland gültige Lizenz ist für das Angebot von Glücksspielen im Internet unbedingt erforderlich. Daher bestehen in vielen Fällen nach wie vor gute Chancen, Verluste vom Online-Casino zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.


Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/


Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de    Web: www.cllb.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Zivilrecht

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