Kein Glück im Spiel? Schadenersatz für Online-Casino Nutzer die Geld verloren haben!

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Nach aktueller Rechtslage sind Online-Casinos bis Juli des Jahres 2021 in Deutschland in der Regel mangels in Deutschland gültiger Glückspiellizenz illegal gewesen.

Lediglich in dem Bundesland Schleswig-Holstein waren diese aufgrund einer (bundeslandbezogenen) Lizenzierung bisher ggf. erlaubt. Ab Juli 2021 werden Online-Casinos aufgrund eines neuen Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV 2021) unter strengen Auflagen (bspw. Belegung mit Einzahlungs- und Verlustlimit für Spieler, Einzelaccountzuweisung, Aufstellung von TÜV geprüften IT-Sicherheitskonzepten etc.) legal.

Problematisch an der bisherigen bis Juli 2021 geltenden Sachlage war, dass die Anbieter solcher Internet-Glückspiele nicht nur bundesweit für eine Teilnahme an diesen geworben haben, sondern auch Spieler aus sämtlichen Teilen Deutschlands als Kunden akzeptierten.

Etliche Gerichte in Deutschland hat dies bereits dazu veranlasst, Online-Casinos zu Schadensersatz an betroffene Spieler, die außerhalb von Schleswig-Holstein wohnen, zu verurteilen, da der geschlossene Vertrag zwischen Kunde und Anbieter nichtig sei. Betroffenen Spielern wurden die erlitten Verluste bis zu drei Jahre rückwirkend erstattet.

Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 22.07.2021 (Az.: I ZR 194/20) zu dieser Thematik und der bis Juli 2021 geltenden Sachlage ebenfalls Stellung genommen und die Rechte von betroffenen Kunden gestärkt. Insbesondere wurde die Möglichkeit auf Schadensersatz für Kunden von Online-Casinos massiv verbessert, da der Bundesgerichtshof die von den Anbietern beworbenen Angebote als „unerlaubte öffentliche Glücksspiele“ bezeichnete, die nicht beworben werden dürfen.

Im Ergebnis ist hier zu beachten, dass Schadensersatzansprüche gegen Online-Casinos gerichtlich durchgesetzt werden können, wenn der betroffene Kunde außerhalb von Schleswig-Holstein wohnhaft ist und die erlittenen Verluste im Zeitraum vor Juli 2021 zur Entstehung gelangt sind.

Betroffene Kunden sollten daher dringend prüfen lassen, ob auch ihnen Schadensersatzansprüche zustehen oder diese bereits verjährt sind. Hierfür steht Ihnen die gesamte Rechtsanwaltschaft mit Rat und Tat zur Verfügung.

Wichtig für Betroffene zu wissen: Eine Verjährung kann hierbei schon nach drei Jahren eintreten, so dass diese Verluste nicht mehr als Schaden geltend gemacht werden können. Spätestens im Jahr 2024 bestünde für Verluste aus dem Jahr 2021 noch die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund illegaler Internet-Glücksspiele:

  • im Jahr 2021 verfallen entstandene Verluste aus dem Jahr 2018
  • im Jahr 2022 verfallen entstandene Verluste aus dem Jahr 2019
  • im Jahr 2023 verfallen entstandene Verluste aus dem Jahr 2020
  • im Jahr 2024 verfallen entstandene Verluste aus dem Jahr 2021 (bis Monat Juli)

Für den Zeitraum nach Juli 2021 gestaltet sich die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen als schwierig, da Online-Casinos dann ggf. als legal anzusehen sind. Ansprüche gegen Online-Casinos sind sodann nur noch bei Verstößen gegen den neuen Glückspielstaatsvertrag denkbar bzw. durchsetzbar.

Aufgrund der komplexen Rechtslage wird empfohlen einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Schadensersatzsprüche, insbesondere auch hinsichtlich der Prüfung der Verjährung, zu beauftragen.

Denn nur wenn die Schadensersatzansprüche für die betroffene Person individualisiert, ordnungsgemäß und substantiiert im Rahmen einer Klageschrift dargelegt werden, hat die gerichtliche Durchsetzung Aussicht auf Erfolg. Anderenfalls werden die Ansprüche im gerichtlichen Verfahren zurückgewiesen.

Sind Sie unsicher, was von Ihnen zu veranlassen ist, damit Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können?

Wissen Sie nicht, ob Sie Schadensersatzansprüche aus illegalem Internet-Glückspiel geltend machen können, da dies noch nicht für Sie geprüft wurde?

Dann können Sie einen unserer Rechtsanwälte Ihren Fall kostenfrei prüfen lassen, um sodann im Rahmen einer Beratung die weiteren möglichen Schritte abstimmen zu können. Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, so stimmen wir mit dieser das Vorgehen für Sie ab.

Steht Ihnen hinsichtlich der Kosten einer rechtlichen Vertretung keine Rechtsschutzversicherung zur Seite?

Dann zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten einer Vertretung gegen eine Erfolgsbeteiligung im Rahmen einer sogenannten Prozessfinanzierung auf.

Denn bei einer Prozessfinanzierung übernimmt eine Prozessfinanzierungsgesellschaft die gesamten oder wesentliche Teile der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. Im Gegenzug erhält die Prozessfinanzierungsgesellschaft dafür von Ihnen eine Erfolgsbeteiligung.

Eine solche Prozessfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung ist ab einem Schaden von 5.000 € (Streitwert) möglich.

Ist für Sie eine Vertretung gegen Erfolgsbeteiligung im Rahmen einer Prozessfinanzierung interessant? Dann melden Sie sich bei uns.

Gerne erläutern wir Ihnen kostenfrei den Ablauf einer entsprechenden Prozessfinanzierung. Rufen Sie einfach in unserer Kanzlei an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und vereinbaren Sie mit einem unserer Rechtsanwälte einen Telefontermin.

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KILIAN RECHTSANWÄLTE

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