Kein Vergütungsanspruch eines Mobilfunkunternehmens bei fehlender vorvertraglicher Aufklärung

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Wird ein Kunde vor Abschluss eines Mobilfunkvertrages nicht hinreichend über mögliche Zusatzkosten und die Internet- bzw. WAP-Nutzung aufgeklärt, so kann er den Vergütungsanspruch des Anbieters mit der Begründung der unzulässigen Rechtsausübung zurückweisen.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt war der Beklagte Kunde eines Mobilfunkunternehmens. Mit diesem schloss er einen Vertrag über ein Smartphone inklusive eines Routenplaners mit einer volumenabhängigen Kostenabrechnung. Bereits im ersten Monat erhielt der Beklagte eine Rechnung von über 1.000 Euro, obwohl er nur wenige Male das Internet nutzte. Daraufhin weigerte sich der Beklagte die Rechnung zu bezahlen, daher ging das Mobilfunkunternehmen gerichtlich gegen den Beklagten vor.

Das Landgericht Münster gab jedoch dem Beklagten Recht.

Nach Ansicht des Gerichts hat der Beklagte zwar tatsächlich die Kosten für die Internetnutzung verursacht, da das Mobilfunkunternehmen aber nicht ihrer Aufklärungspflicht über die Nutzung eines Smartphones und die Kostengefahr nachgekommen ist, steht ihrem Anspruch auf Zahlung der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen. (LG Münster, Urteil vom 18.01.11 - 6 S 93/10)


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