Kein Zugang zum Studium wg. KI-Nutzung?

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Kein Zugang zum Masterstudium wegen unerlaubter Zuhilfenahme von künstlicher Intelligenz bei Verfassen eines Essays


Das Thema künstliche Intelligenz spielt unlängst eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Dies gilt zunehmend auch im Bereich von Prüfungen oder gar bei der Zulassung zu Studiengängen. In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht München zuletzt mit Beschluss aus November 2023 (M 3 E 23.4371) entschieden, dass die Vorlage eines mit KI generierten Essays ein Täuschungsversuch ist, der zum Ausschluss des Bewerberstatusführt.

In dem Rechtsstreit begehrte der Antragssteller im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die vorläufige Zulassung zu einem Masterstudiengang an einer Universität. Zu diesem hatte er sich zuvor beworben und insbesondere auch das streitgegenständliche Essay vorgelegt. Die Universität schloss den Antragsteller vom Bewerbungsverfahren aus, weil er versucht habe, den Bewerbungsprozess durch Täuschung zu beeinflussen. Die Überprüfung des Essays habe nämlich ergeben, dass dieses entgegen der Versicherung des Antragstellers nicht den Regeln wissenschaftlicher Sorgfalt entspreche, weshalb der Antragsteller nicht zum laufenden Eignungsverfahren zugelassen und vom laufenden Bewerbungsverfahren ausgeschlossen worden sei. Denn die Überprüfung durch Software habe ergeben, dass 45 % des Textes mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von künstlicher Intelligenz verfasst worden seien. Das Bewerbungsverfahren der Universität umfasste die Durchführung eines Eignungsverfahrens, bei dem ein in englischer Sprache abgefasstes Essay beizufügen war. Weiter war eine Versicherung beizufügen, dass das Essay selbständig und ohne fremde Hilfe und unter Einhaltung der Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis angefertigt wurde und die aus fremden Quellen übernommenen Gedanken als solche gekennzeichnet waren. Zur Feststellung, ob die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten wurden, wurde das Essay mittels einer speziellen Plagiatssoftware überprüft. Das Verwaltungsgericht München stellte klar, dass es aufgrund der gesetzlichen Regelungen der Universität oblag, das Qualifikationsprofil eines Masterstudiengangs anhand der speziellen fachlichen Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs zu definieren. Dabei lag die Beweislast für eine erhebliche Regelverletzung bei der Universität als Prüfungsbehörde. Der Nachweis ist über die Regeln des Anscheinsbeweises möglich. Eine Erklärung dafür, wie es dem Antragsteller möglich war, ein Essay zu verfassen, das nach Einschätzung der Prüfer aus dem Bewerberfeld herausstach, war nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München weder aus dem Vortrag des Antragstellers noch sonst ersichtlich. Vergleichend wurde auch ein im Mai 2022 vom Antragsteller abgegebenes Essay herangezogen. Dieses unterschied sich in seiner Qualität grundlegend von dem streitgegenständlichen Essay. Das Verwaltungsgericht München stellt ebenfalls klar, dass es offenbleiben kann, ob und in welchem Ausmaß der Antragsteller den durch künstliche Intelligenz erstellten Text noch selbst ergänzt oder geändert hat. Denn die Frage der Abgrenzung von wissenschaftlicher Nachlässigkeit gegenüber einem Täuschungsversuch stellt sich dann nicht, wenn unerlaubte Hilfe bei der Erstellung des Textes herangezogen wird.

Von Relevanz könnte in vergleichbaren Fällen die Frage sein, wie aussagekräftig die Herstellergaben zur Verlässlichkeit der Überprüfungssoftware sind und ob es eine gravierende „false positive rate“ gibt. Mittel- und langfristig wird es voraussichtlich auch darauf hinauslaufen, dass neue Aufgaben und Prüfungsformate eingeführt werden (müssen).

Unser erfahrenes Team bei SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte berät Sie gern rund um das Thema Prüfungsanfechtung und Täuschungsversuch. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Schritte auf und überprüfen einzelfallbezogen die jeweiligen Erfolgsaussichten im Hinblick auf Ihre jeweilige Prüfungsordnung und den konkreten Vorwurf einer Täuschungshandlung.


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