Keine Umgangsverweigerung von begleiteten Umgängen wegen Corona-Pandemie

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Sehr geeignete (r) Rechtssuchende (r),

die Corona-Pandemie macht auch vor den Familiengerichten nicht halt. So lehrt die Erfahrungen der letzten Wochen, dass die Familiengerichte viele Verhandlungstermine aufgrund der Corona-Pandemie aufgehoben haben. Dies ist natürlich verbunden mit erheblichen Problemen für die Beteiligten.

So konnten beispielsweise Umgangsverfahren, die zwangsläufig eine mündliche Verhandlung bedürfen, nicht weiter betrieben werden.

Offenbar verleitet die aktuelle Pandemie den ein oder anderen auch dazu, Umgänge schlicht und ergreifend zu vereiteln. Hierbei wird häufig die Corona- Pandemie als Einwand gegen den Umgangskontakt erhoben.

Eine derartige Einschränkung ist, zumindest, wenn man die Epidemie pauschal als Grund vorschiebt, um keine Umgänge gewährleisten zu müssen, gefährlich, wie nun eine aktuelle Entscheidung des Familiengerichts Frankfurt a. Main zeigt. (Beschluss vom 16.04.2020 – 456 F 5086/20)

Das Gericht führt diesbezüglich wie folgt aus:

„Soweit die Mutter Ausführungen zur globalen Situation und zur aktuellen Situation in Amerika macht, treffen diese auf Deutschland nicht zu. Aus der Medienberichterstattung ergibt sich insoweit vielmehr, dass ausweislich einer Studie der Analyseagentur Deep Knowledge Deutschland seine Bevölkerung im Vergleich außerordentlich gut vor den Gefahren des Corona-Virus schützt, im internationalen Vergleich auf Platz zwei liegt und die Zahl der registrierten Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Deutschland weiter rückläufig ist.“

Das Amtsgericht Frankfurt a. Main stellt insofern klar, dass die Aussetzung des Umgangs aufgrund von Corona nicht pauschal erfolgen darf. Ob diese Entscheidung auch durch eine obergerichtliche Entscheidung bestätigt wird, ist derzeit noch nicht abzuschätzen.

Inwiefern andere Familiengerichte sich der Auffassung des Familiengerichts Franfurt a. Main anschließen, dürfe die nähere Zukunft zeigen.

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