​Der "Deal" im Strafverfahren - neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

  • 1 Minuten Lesezeit

Die sogenannten "Deals" in Verteidigungen im Strafrecht sind durchaus an der Tagesordnung. Dies ergibt sich beispielsweise auch daraus, dass das Gericht im Protokoll bei jeder Hauptverhandlung protokollieren lässt, ob Absprachen stattgefunden haben, oder aber nicht.


Die Frage, die das Bundesverfassungsgericht in 2 Entscheidungen beschäftigt hat, war die, wann eine Verständigung in der Hauptverhandlung das Recht auf ein faires Verfahren beeinträchtigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in 2 Verfahren beschlossen, dass das Ausgangsgericht überprüfen muss, ob der Inhalt der Erklärung eines Angeklagten, also beispielsweise wenn er die Tat gesteht, der Wahrheit entspricht.

Unterbleibt eine derartige Überprüfung durch den Strafrichter, oder die Kammer, so müssen Gerichtsentscheidungen zwangsläufig aufgehoben werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass das verständigungsbasierte Geständnis zwingend durch Beweiserhebung in der Hauptverhandlung auf seine Richtigkeit zu überprüfen ist. ( (BVerfG, Beschl. v. 20.12.2023, Az. 2 BvR 2103/20, Beschl. v. 08.11.2023, Az. 2 BvR 294/22). 

Beide Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts sind insoweit wegweisend, als man es den Unterinstanzen offenbar nicht mehr so einfach machen möchte, was auch tatsächlich nachvollziehbar ist. In der täglichen Praxis der Strafverteidigung ist auffällig, dass es sich gerade Unterinstanzen  bei der Empfehlung, ein Geständnis abzugeben, da die Verteidigung ja aussichtslos erscheine, meist sehr einfach machen.

Diesem Prozedere hat das Bundesverfassungsgericht richtigerweise nun einen Riegel vorgeschoben.

Für den Fall, dass Sie ein strafrechtliches Anliegen haben, können Sie mich gerne kontaktieren. Ich vertrete Sie ausschließlich im Strafrecht und im Familienrecht, dies natürlich nicht nur in Kassel, sondern auch überregional und deutschlandweit.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Wittkop

Beiträge zum Thema