Keystone International Markets – Was tun bei Anlagebetrug?

  • 4 Minuten Lesezeit

Von Keystone International Markets wurden viele Anleger geprellt. Diese wenden sich jetzt an die Öffentlichkeit und schildern ihr schmerzlichen Erfahrungen, denen zufolge Anleger von Keystone International Markets absichtlich getäuscht und betrogen wurden. Die „investierten“ Beträge sowie verheißenen Gewinne bekamen jene Anleger nie ausbezahlt. Kein Wunder, denn all das Geld wurde nie wirklich investiert, sondern es füllte nur die Taschen derer, die solche Anleger dreist betrogen haben. Hatten Sie ähnliche Erfahrungen machen müssen? Wird die Polizei Opfern bei Online-Anlagebetrug helfen können? Wo gibt’s Hilfe? Bekommen Opfer ihr Geld zurück? Was tun?

Eine Website voller Lügen ermöglichte den Anlagebetrug erst!

Anleger haben inzwischen erkannt, dass sie von Keystone International Markets schon beim ersten Besuch der Website getäuscht worden waren. Erst dadurch konnten sie überhaupt betrogen werden! Anleger konnten auf der Homepage zum Beispiel lesen:

„Traden Sie mit Keystone International Markets Limited. Wir halten den höchsten Standard in unserem kombinierten Angebot für unsere Trader in Bezug auf das Marktangebot, die Handelsplattform und die Werkzeuge aufrecht, um Sie zu größeren Höhen auf Ihrer finanziellen Leiter zu führen.“

Alles wirkte ganz und gar echt, doch war es nur Fake zum Zwecke des Anlagebetrugs. Arglose Anleger verloren Unsummen an die Betrüger, wobei sie faktisch nie einen einzigen Euro angelegt hatten. Selbst Fachleute und Kenner der Branche fallen oft auf diesen gut gemachten Schwindel herein.

Wer betreibt die betrügerische Plattform?

Die Betreiber von Keystone International Markets betreiben viel Aufwand, damit potentielle Anleger die wahren Verhältnisse und die Identität der Betrüger nicht sofort durchschauen. Anleger sind also unfähig, diese Frage korrekt zu beantworten! Zum Zwecke der Täuschung betreiben die Betrüger eine schiere Unzahl gleichartiger Websites desselben kriminellen Betrugsmodells, die sie penibel permanent aktualisieren und bei Bedarf schnell ins Internet hochladen oder wieder vom Netz nehmen können. Zudem verändern die Betreiber ständig auch die Top-Level-Domain, um staatliche Ermittlungsbehörden an der Nase herumzuführen und deren Ermittlungen zu behindern.

Doch wer ist der Betreiber der Keystone International Markets? Die weltweite Suche nach einer etwaigen Keystone International Markets Limited in den einschlägigen Registern führt zu keinem Ergebnis. Die Keystone International Markets Limited ist ein Phantasieprodukt. Aber mit unseren Recherche-Werkzeugen ist es unserem Investigations-Team gelungen, die Fährte zu den Anlagebetrügern aufzunehmen. Es bleibt bloß eine Frage der Zeit, bis auch die regulatorischen Institutionen – es sei hier exemplarisch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genannt – auf Keystone International Markets Limited aufmerksam werden und vor ihren strafwürdigen Aktivitäten warnen werden.

Anleger sehen den Betrug nicht!

Anleger denken meist nur an baldige Gewinne und sehen den Anlagebetrug, der von ihnen unbemerkt im Hintergrund abläuft, nicht. Skeptisch werden Anleger oft erst, wenn die betrügerischen Broker sie nicht auszahlen oder die angeblichen Broker für sie plötzlich nicht mehr ansprechbar sind! Betrogene Anleger berichten ferner, dass sie darüber hinaus oft erst noch angebliche Steuern, Gebühren oder sonstige Gelder zahlen sollten, um eine Auszahlung doch noch zu erwirken. Genau das taten viele Anleger auch! Aber auch diesmal haben die falschen Broker ihre Anleger nicht ausbezahlt. Das liegt schlicht daran, dass deren „angelegtes“ Geld - nebst den vermeintlichen Gewinnen nie ein Investment war, sondern nur die Betrüger bereichern sollte.

Was bringen Warnlisten der Aufsichtsbehörden den Betrugsopfern?

Die Betrugsopfer fühlen sich oft schuldig am Anlagebetrug, da sie diesen nicht rechtzeitig erkannt haben. Trotzdem etliche Anleger vormals auf Google etc. recherchierten, waren sie außerstande, Verdächtiges zu erkennen. Jene Anleger haben insofern fälschlich geglaubt, alles habe seine Richtigkeit. Doch weshalb konnten Anleger nichts Verdächtiges in Bezug auf anstehende „Investment“ online recherchieren? Dies nicht, weil die Betrüger meist noch eine längere Zeit nach dem Anlagebetrug ihren krummen Geschäften nachgehen können, da staatliche Aufsichtsbehörden deren Treiben meist nicht sofort aufklären können. Tatsächlich geben staatliche Behörden eigene Warnlisten oft erst dann heraus, wenn der Anlagebetrug ihnen zuvor von anderen Betrugsopfern kundgetan worden ist. Spätere Anleger bemerken daher nichts vom Anlagebetrug. Also nur, sobald bereits betrogene Anleger ihre üblen Erfahrungen mit dem betrügerischen Broker öffentlich in Foren, Bewertungsplattformen oder auf sozialen Medien kundgetan haben und etwa bei Auszahlungsproblemen mit den kriminellen Brokern spezialisierte Rechtsanwälte aufsuchen, geben jene Behörden erstmals Warnungen auf schwarzen Listen für Broker heraus! Was bringt dies bereits betrogenen Anlegern? Gar nichts, da diese Anleger ihr Geld augenscheinlich verloren haben.

Was sollten betrogene Anleger schnell tun?

Betrogene Anleger wenden sich panikartig an die Polizei, erstatten dort Strafanzeige wegen Anlagebetrugs und hoffen hierdurch, ihr Geld zurückzubekommen. Doch das ist ein Irrtum, denn eine Strafanzeige bezweckt bloß die Strafverfolgung und bestenfalls auch eine Bestrafung der Täter! Die Opfer erhalten ihr Geld dadurch also nicht zurück und müssen es auf andere Art versuchen! Dafür sind komplexester Sachverstand und viel Zeit für umfassende Recherchen erforderlich. Staatliche Ermittlungsbehörden stoßen hier oft an ihre Grenzen. Und genau hier setzen RESCH Rechtsanwälte an: „Wir stellen forensische Untersuchungen an. Aufgrund unserer internationalen Netzwerke sind wir imstande, auch Fälle mit internationalem Bezug zu lösen, zumal die Mehrheit der Fälle einen Bezug ins Ausland auch tatsächlich hat. Wir nehmen die Spur des Geldes auf. Früher hieß es, Geld sei nicht weg, sondern nur woanders. Jetzt können wir das ergänzen: Geld ist auch noch digital verfolgbar, wenn es bereits über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain unkenntlich gemacht wurde“, erklärt Rechtsanwalt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.


Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

Resch Rechtsanwälte GmbH

Ernst-Reuter-Platz 8

10587 Berlin

Telefon: +49 30 8859770

mail@resch-rechtsanwaelte.de

zum Kontaktformular

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jochen Resch

Beiträge zum Thema