KF Finanz - Betrug mit Festgeld und Tagesgeld?

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Was gab es nicht für vollmundige Versprechen auf dem Portal kf-finanz.com, nämlich dass man gerne die Fragen von einem beantwortet und man einem ausführliche Informationen zu den Angeboten der Partnerbanken geben würde und man auf Wunsch einem eine persönliche Beratung anbietet und man einen umfassend bei seiner Anlageentscheidung unterstützen würde und man dabei die individuellen Bedürfnisse und Ziele von einem berücksichtigen würde, um einem die bestmöglichen Empfehlungen zu geben und man gemeinsam die optimale Anlagestrategie für einen entwickeln und von den attraktiven Konditionen profitieren soll.


Anleger sollten über KF Finanz u.a. vor allem Festgelder und Tagesgelder abschließen können.


Alles Schall und Rauch? Finanzmarktaufsichtsbehörden sprechen dringende Warnungen aus.


Denn zu KF Finanz Warnhinweis der BaFin


Hinsichtlich von Analgen bei der KF Finanz mit vermeintlichem Sitz in Hamburg hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnung ausgesprochen, da ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen angeboten würden.


Auch Warnung der FSMA 


Auch die belgische Finanzmarktaufsichtsbehörde, FSMA, hat vor derartigen Festgeldangeboten gewarnt, so die BaFin. Die FSMA hat gewarnt, dass Anleger zu Festgeldanalgen angeblich bei einer belgischen Bank bewegt werden, es sich aber tatsächlich um Betrug handelt.


Anzeichen für Betrug bei KF Finanz


Die Warnhinweise der BaFin und der FSMA sind bereits ein deutliches Indiz dafür, dass Anleger bei Tagesgeldanlagen und Festgeldanlagen bei KF Finanz betrügerisch geschädigt worden sein könnten.


Dafür spricht auch, dass die Webseite von KF Finanz nach der Warnung der BaFin nicht mehr erreichbar ist.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt in einigen ähnlichen Fällen Anleger, die die Anlagesumme in der irrigen Annahme an ein Kreditinstitut überwiesen haben, dass dort für sie ein Festgeldkonto oder Tagesgeldkonto geführt wird. Bei der Bank existiert aber dann kein Konto für den Anleger, sondern auf den Namen des Anbieters oder einer damit verbundenen Gesellschaft oder Person, so dass Anleger betrügerisch geschädigt werden.


Optionen für Anleger von KF Finanz


Investoren sollten zügig handeln und anwaltlichen Rat suchen, wenn sie Anlagen, insbesondere Festgelder oder Tagesgelder bei KF Finanz abgeschlossen haben.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger und hilft bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Anleger können für ihre Fragen gerne unsere Kanzlei kontaktieren


Bei einem unerlaubten Betreiben von Bank- bzw. Einlagengeschäften oder Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis der BaFin können sich für Anleger Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG oder i. V. m. § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) begründen lassen. Dies ist vor allem gegeben, wenn das Konto, auf das der Anlagebetrag überwiesen wird, kein Konto auf den Namen des Anlegers ist, sondern auf den Namen des Anbieters oder von mit ihm verbundene Gesellschaften oder Personen.


Bei einer betrügerischen Schädigung kommen weitere Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht.


Auch Soweit von KF Finanz eine Anlageberatung angeboten wurde, ist dies eine Wertpapierdienstleistung, für die eine Genehmigung der BaFin nötig ist.


Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.


Stand: 25.11.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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