KGAL PropertyClass Value Added 1: Auf Empfehlung der Commerzbank investiert?

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Das Repertoire, aus welchem die Berater der Commerzbank ihren Kunden Anlagen empfehlen ist groß. Zu den Empfehlung gehörte seinerzeit auch die Investition in den Fonds KGAL PropertyClass Value Added 1 (European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG). Doch diese Kapitalanlage passt nicht zu jedem Anleger. Denn es handelt sich um eine auf komplexem rechtlichem Konstrukt beruhende Gesellschaft, die sich an verschiedenen Unternehmen beteiligt.

Und wie bei Unternehmensbeteiligungen üblich, ist auch der Fonds KGAL PropertyClass Value Added 1 auf den wirtschaftlichen Erfolg der Investitionsziele angewiesen - als Kehrseite bestehen auch Verlustrisiken. Über genau solche Risiken mussten die Anleger von ihren Commerzbank-Beratern oder den Beratern anderer Banken hingewiesen werden. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Anleger ein umfassendes Bild von den Chancen und Risiken einer Kapitalanlage erhalten.

Doch nicht nur die zutreffende Risikoaufklärung zeichnet eine ordnungsgemäße Anlageberatung aus. Denn die Beratung muss auch noch weiteren Anforderungen genügen, welche die Rechtsprechung unter dem Stichwort „anleger- und anlagegerechte Beratung" zusammenfasst. So mussten die Empfehlung des Fonds KGAL PropertyClass Value Added 1 durch die Berater auch mit den Anlagewünschen des Anlegers vereinbar sein. Dies ist fraglich, wenn ein Anleger eine sichere Kapitalanlage wünschte.

Und es gibt noch weitere Pflichten. So mussten die Berater der Commerzbank oder anderer Stellen die Anleger zutreffend über Provisionen aufklären. Und den Anlegern musste rechtzeitig der vollständige, umfangreiche Prospekt des Fonds KGAL PropertyClass Value Added 1 angeboten werden. Angesichts dieser hohen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung ist es nicht verwunderlich, dass in der Praxis Beratungsfehler keine Seltenheit sind.

Was können Anleger des Fonds KGAL PropertyClass Value Added 1 unternehmen, wenn sie befürchten, dass sie falsch beraten wurden? Sie können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht anhand einer Überprüfung ihres individuellen Anlageberatungsgesprächs abklären lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung zustehen und wie gut die Chancen sind, die Ansprüche durchzusetzen

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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