Corona Kinderbonus bei Unterhaltszahlungen in September und Oktober abziehen

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Die Bundesregierung gewährt als Coronahilfe einen Kinderbonus von EUR 300 für jedes Kind.

Dieser Bonus wird automatisch gezahlt. Er muss nicht beantragt werden. Er wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Die Zahlung erfolgt in zwei Raten von EUR 200 in 09/20 und EUR 100 in 10/20.

Sofern der betreuende Elternteil das Kindergeld erhält, kann unter nachfolgenden Voraussetzungen über die Absenkung der Unterhaltszahlungen der unterhaltspflichtige Elternteil daran partizipieren.

Voraussetzungen sind:

1. Bei getrennt lebenden Eltern muss der zahlungspflichtige Elternteil mindestens den Mindestunterhalt oder mehr zahlen,

2. oder die Eltern teilen sich die Betreuung ungefähr zur Hälfte (Wechselmodell, o.ä.), 

"wenn also der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird", (so die offizielle Begründung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) 

dann darf der zahlungspflichtige Elternteil die Hälfte des vorgenannten Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungs-Monaten (also 100 Euro im September und 50 Euro im Oktober) abziehen. 

Also liebe Kindesunterhaltspflichtige aufgepasst und Unterhaltsbeträge anpassen.

Unsere Regierung stellt natürlich anheim:

"Natürlich muss der andere Elternteil die Summe nicht von seiner Unterhaltsleistung abziehen, sondern kann den Unterhalt zahlen wir bisher. Oder er nutzt die Möglichkeit, selbst das Geld für das Kind - zum Beispiel im Rahmen einer gemeinsamen Freizeitaktivität oder zum Kauf nötiger Dinge - auszugeben. "



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