Kindergartenplatz nach Klage gegen Landkreis Fürstenfeldbruck erhalten: Ein Erfolg für frustrierte Eltern

  • 2 Minuten Lesezeit

In der heutigen Zeit ist es leider nicht mehr selbstverständlich, dass Eltern nach der Kindertagesstätte (Kita) auch automatisch einen Kindergartenplatz für ihr Kind erhalten. Unsere Mandanten haben bereits im Februar 2023 einen Kindergartenplatzantrag für ihren Sohn gestellt hatten. Jedoch erhielten sie im Mai eine Absage  seitens der Gemeinde. 

Kindergartenplatz eingeklagt: Platz erhalten

Unsere Mandanten entscheiden sich nicht einfach abzuwarten, sondern rechtliche Schritte einzuleiten. Hierbei half ihnen unsere moderne und digitale Anwaltskanzlei, die auf Kindergarten- und Kitaplatzklagen spezialisiert ist. Daher haben wir eine Kindergartenplatzklage beim zuständigen Verwaltungsgericht München eingereicht.

Kurz nach Einreichen der Klage erhielten unsere Mandanten endlich die erfreuliche Nachricht – Ihr Kind bekommt doch einen Kindergartenplatz.

Glücklicherweise musste das Gericht in diesem Fall kein Urteil erlassen, da bereits das Einreichen der Klage zum Ziel geführt hat.

Kitaplatzklagen für jeden Geldbeutel - wir helfen gerne

Die Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck, wie Germering, Olching, Puchheim, Gröbenzell, Maisach, Eichenau, Alling, Fürstenfeldbruck, Moorenweis, Emmering, Adelshofen, Althegnenberg, Egenhofen, Pischertshofen, Grafrath, Hattenhofen, Jesenwang, Kottgeisering, Landsberied, Mammendorf, Mittelstetten, Oberschweinbach, Schöngeising und Türkenfeld, stehen vor wachsenden Herausforderungen in Bezug auf die Kinderbetreuung.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt eine der größten Herausforderungen für Eltern dar. Um dem Wunsch nach Kinderbetreuung gerecht zu werden, müssen die Kommunen angemessene Maßnahmen ergreifen und rechtliche Vorgaben erfüllen, um jedem Kind den Zugang zu einer Kindertagesstätte oder einem Kindergarten zu ermöglichen.

Als Rechtsanwaltskanzlei versuchen wir unser bestes Familien in solchen Situationen zu unterstützen. Unser Kanzleigründer, Rechtsanwalt Alexander Hufschmid, kennt die persönlichen Herausforderungen als Vater aus eigener Erfahrung.

Kindergartenplatz ab 180€ Festpreis einklagen

Unabhängig von finanziellen Möglichkeiten oder dem Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung bieten wir unseren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen: Ein unkomplizierter Festpreis von 180 € ermöglicht es, Klagen einzureichen und das Kostenrisiko für die Klage zu minimieren. Hier arbeiten wir mit einem Prozessfinanzierer zusammen, der das Kostenrisiko bei Bedarf übernimmt.

Besonders für finanziell schwächer gestellte Familien, die z.B. Bürgergeld beziehen, steht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Wir unterstützen sie bei der Beantragung, um sicherzustellen, dass das Recht ihrer Kinder auf einen Betreuungsplatz gewahrt bleibt.

Wir helfen, dass Kinder nicht länger im Abseits stehen und der Bund seiner Verantwortung gerecht wird. Auch wenn derzeit nicht jedes Kind einen Betreuungsplatz bekommen kann. Aber nichtstun ist für unsere Mandanten auch keine Alternative.

Kostenlose Erstaberatung 

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage, am besten direkt über unsere moderne Homepage:

www.KeinKitaPlatz.de

Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Foto(s): Verwaltungsgericht München

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Hufschmid

Beiträge zum Thema