Kindergeldbezug nach Auswanderung? Strafrechtliche Folgen vermeiden!

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Viele denken, der Bezug von deutschem Kindergeld bleibt auch nach einer Auswanderung unproblematisch bestehen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Mit dem dauerhaften Verlassen Deutschlands endet in der Regel auch der Anspruch auf Kindergeld. Wer trotzdem weiter Leistungen bezieht, ohne dies der Familienkasse zu melden, riskiert schwerwiegende Konsequenzen – bis hin zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

Wann endet der Anspruch auf Kindergeld bei einem Umzug ins Ausland?

Grundsätzlich setzt der Kindergeldanspruch voraus, dass die berechtigte Person in Deutschland lebt oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Mit einer Abmeldung beim Einwohnermeldeamt und einem dauerhaften Wohnsitzwechsel ins außereuropäische Ausland erlischt dieser Anspruch in den meisten Fällen. Eine Ausnahme besteht nur für bestimmte Berufsgruppen wie Diplomaten, Entwicklungshelfer oder Angestellte deutscher Behörden im Ausland.

Steuerhinterziehung durch unterlassenes Melden

Wer den Umzug ins Ausland nicht meldet und weiter Kindergeld erhält, obwohl kein Anspruch mehr besteht, begeht möglicherweise eine Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abgabenordnung (AO). Das unberechtigte Beziehen von Kindergeld wird als Erschleichen einer Steuervergütung gewertet. Wird der Betrug entdeckt – etwa durch einen Datenabgleich mit der Meldebehörde – kann die Familienkasse ein Strafverfahren einleiten.

Welche strafrechtlichen Folgen drohen?

Ein Steuerstrafverfahren kann zur Rückforderung des gesamten zu Unrecht bezogenen Kindergeldes führen, zuzüglich 6 % Hinterziehungszinsen pro Jahr. Bei höheren Beträgen oder langjährigen unrechtmäßigen Bezügen droht ein Strafbefehl mit empfindlichen Geldstrafen. Überschreiten diese 90 Tagessätze, erscheint der Eintrag im Führungszeugnis – mit gravierenden Folgen für die berufliche Zukunft.

Selbstanzeige als letzter Ausweg?

Wer die Pflichtverletzung erkennt, sollte möglichst schnell handeln. Eine strafbefreiende Selbstanzeige gegenüber der Familienkasse kann helfen, ein Strafverfahren zu verhindern. Doch Vorsicht: Diese muss vollständig, rechtzeitig und korrekt sein. Fehler oder Verzögerungen führen dazu, dass die strafbefreiende Wirkung entfällt. Gut zu wissen: Wird zuvor eine passende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, drohen hinsichtlich der Anwaltskosten keine bösen Überraschungen!

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel – Ihr Ansprechpartner bei Steuerhinterziehung rund um Kindergeld

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Mit Standorten in Cottbus, Berlin und Kiel vertritt er bundesweit Mandanten, die sich mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kindergeldzahlungen konfrontiert sehen. Er berät umfassend zur korrekten Vorgehensweise bei Selbstanzeigen und verteidigt engagiert in eingeleiteten Strafverfahren.

Nutzen Sie die Möglichkeit zu einem kostenlosen Erstgespräch! Dr. Maik Bunzel ist unter 0151 21 778 788 erreichbar – auch per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden!

Foto(s): Maik Bunzel

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