Kinderlose Ehe: Ehepartner nicht automatisch Alleinerbe!

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Wer davon ausgeht, in einer kinderlosen Ehe sei der Ehepartner immer und automatisch Alleinerbe, unterliegt einem Irrtum! Ein Irrtum, der im Todesfall für den überlebenden Ehegatten verheerende Folgen haben kann.

Leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und sind letztwillige Verfügungen (Testament, Erbvertrag…) nicht vorhanden, erben die Eltern des verstorbenen Ehepartners neben dem überlebenden Ehepartner. Sind die Eltern bereits vorverstorben, treten an deren Stelle eventuell Geschwister oder ggf. Nichten und Neffen des Verstorbenen.

Denken Sie auch in einer kinderlosen Ehe in jedem Fall an letztwillige Verfügungen, wenn Sie für Ihren Ehepartner entsprechend vorsorgen möchten!

Unzureichend wäre es im Zweifel, in einem „einfachen“ Testament den Ehepartner als Alleinerben einzusetzen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Eltern pflichtteilsberechtigt (nicht aber Geschwister oder Nichten und Neffen). Als Pflichtteilsberechtigte hätten die Eltern dann zumindest noch einen Anspruch auf den halben gesetzlichen Erbteil.

Soll nur und ausschließlich der Ehepartner bedacht werden, wäre ein Erb- und Erbverzichtsvertrag eine geeignete Lösung! In einem solchen kann der jeweilige Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt werden. Die jeweiligen Eltern können gleichzeitig wirksam auf den Pflichtteil verzichten.

Wer seine Angelegenheiten diesbezüglich nicht regelt, riskiert (je nach Fall) schmerzliche Konsequenzen für den überlebenden Ehegatten. Pflichtteilsberechtigte werden nicht Miteigentümer einer zur Erbmasse gehörenden Immobilie (bspw. des Familienheims). Sie erhalten vielmehr einen Auszahlungsanspruch gerichtet auf den Wert des Pflichtteils. Kann der überlebende Ehegatte den Zahlungsanspruch nicht bedienen (aus verfügbaren Mitteln oder Kredit o.ä.), kann es nicht selten zu einem notgedrungenen Verkauf des Familienheims kommen.

Haben Sie Fragen zu diesem oder weiteren erbrechtlichen Themen, nutzen Sie gerne die Kontaktfunktion hier auf anwalt.de oder kontaktieren Sie mich direkt in unserer Kanzlei in Saarlouis (Saarland).

 

Cedric Knop

Rechtsanwalt auch für Erbrecht


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