Kindesentziehung - Rechtsanwalt International - Schnell mit Kompetenz

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Was mache ich wenn ich befürchte, dass der andere Elternteil das gemeinsame Kind ins Ausland entführen könnte oder wenn ich bereits Opfer einer solchen Kindesentziehung geworden bin?

Ganz egal, ob Sie das gemeinsame Sorgerecht besitzen oder nur das Umgangsrecht, Sie haben in der Regel das Recht und die Pflicht Ihr Kind regelmäßig zu sehen und an seiner Entwicklung aktiv beteiligt zu sein. Niemand darf daher Ihnen Ihr Kind vorenthalten und den Umgang verweigern. Ebenfalls wird sich eine derartige Kindesentziehung negativ auf das Verhalten und die Entwicklung Ihres Kindes auswirken, unabhängig davon in welcher Umgebung sich dieses befindet, darf auch dem Kind gegenüber der Kontakt zu seinem Elternteil nicht verwehrt werden, solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet wäre.

Wenn Sie befürchten, dass Ihr früherer oder jetziger Partner das gemeinsame  Kind ins Ausland entführen könnte, dann müssen Sie umgehend handeln und sofort z.B. einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren, der sich nicht nur mit Familienangelegenheiten auskennt, sondern auch die notwendige Kulturkompetenz besitzt um im schlimmsten Falle bis ins Ausland für Ihr Recht zu kämpfen.

Law Office of Dr. Dr. Iranbomy sieht sich als Lawyer without Borders und hat in der Vergangenheit  mit BKA, FBI, Interpol seine Mandanten auf Ihrem Weg vertreten. 

Kontaktieren Sie Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dr. Iranbomy umgehend, wenn Sie befürchten, dass Ihr Kind entführt werden könnte oder wenn Sie Beistand bei der Rückführung des Kindes aus dem Ausland benötigen.

Wir setzen unsere internationale und familienrechtliche Erfahrung zum Schutze des Wohls Ihres Kindes ein, um Sie über die Grenzen hinaus zu vertreten.

Kindesentziehung ist eine Straftat zum Nachteil des Kindes und muss zum Schutz des Kindes stark bekämpft werden.

 

Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy kämpft mit Ihnen für Ihre natürlichen Elternrechte und das Recht Ihres Kindes.


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