Klage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei Komning

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In der Vergangenheit haben wir bereits zahlreiche Mandanten gegen eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei Komning vertreten. Aktuell verteidigen wir erneut einen Mandanten gegen eine Klage vor dem Landgericht Oldenburg.

In der Anspruchsbegründung der Gegenseite wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, mehrfach in der durch diesen Betriebenen Gaststätte das Fernsehprogramm von Sky ausgestrahlt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben, ohne Inhaber eines hierfür erforderlichen Abonnementvertrag für Gewerbekunden zu sein. Infolgedessen stünde der Gegenseite ein Schadensersatzanspruch aus § 97 Abs. 2 UrhG zu. Des Weiteren stünden der Gegenseite u. a. Aufwendungsersatz-, Auskunfts- und Feststellungsansprüche zu.

Haben Sie ebenfalls eine Klage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten?

Ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht, ist stets vom Einzelfall abhängig.

Wir haben bundesweit bereits zahlreiche Gaststättenbetreiber, Gastronomieeinrichtungen sowie Vereinsheime gegen die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG vertreten. Aufgrund unserer entsprechend vorhandenen Erfahrung kennen wir die Gegenseite bereits gut und stehen auch Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz gerne zur Verfügung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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