Klage gegen Commerzbank wegen Negativzinsen auf Sparbüchern

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Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Klage gegen die Commerzbank beim Landgericht Frankfurt eingereicht, da sie auch auf Sparbüchern Verwahrentgelt für Guthaben verlangt hat. Den Verbraucherschützern zufolge ist es den Banken und Sparkassen nicht erstattet, Negativzinsen auf Sparkonten einzubeziehen.

Was sind Negativzinsen? Gleichzustellen mit Darlehenszinsen?

Der Begriff Negativzins steht synonym für die Begriffe „Verwahrentgelt“, „Verwahrgeld“ und „Strafzins“, die jedoch im deutschen Recht nicht zu finden sind, erklärt Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow von FÜRSTENOW Anwaltskanzlei.

Spareinlagen sind nach § 488 BGB in der Regel Darlehensvereinbarungen. Negativzinsen sind aber keine Darlehenszinsen. Nach dem Wortlaut des § 488 BGB hat der Darlehensnehmer Zinsen an den Darlehensgeber zu zahlen und nicht andersrum.

Verbraucherzentrale Hamburg: Verwahrentgelt rechtswidrig

Während Sparkonten bzw. Sparbücher oft eine Möglichkeit für Kunden war, Negativzinsen auf Girokonten zu umgehen, verlangen nun einige Banken auf Spareinlagen ebenfalls Negativzinsen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sei die Praxis, Entgelte zu verlangen, rechtswidrig, da es sich beim Sparkonto um keine „Sonderleistung“ handele. Insbesondere gelte dies auch für die Commerzbank, die vorhat, nachträglich Vereinbarungen mit Bestandskunden Vereinbarungen über als sogenannte „Guthabenentgelte“ getarnte Verwahrentgelte zu treffen. Mit Neukunden möchte die Commerzbank bereits bei Vertragsabschluss eine Vereinbarung treffen, in der ab einem festgelegten Freibetrag ein Verwahrentgelt zur Verwahrung von Einlagen einbehalten werden soll.

Juristisch gesehen seien bei Sparverträgen die Banken Darlehensnehmer und als Kunde sei man Darlehensgeber, die für das Geld positive Zinsen erhalten. Ein Sparbuch mit Negativzinsen sei demnach kein Sparkonto mehr.

Eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt liegt noch nicht vor. Eine erfreuliche Nachricht für Verbraucher kam jedoch vom LG Berlin, das nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband der Sparda-Bank Berlin untersagt habt, Verwahrentgelte auf Giro- und Tagesgeldkonten zu verlangen. Das Bankinstitut wurde zur Rückerstattung der gezahlten Entgelte verpflichtet.

Was sollten Bankkunden tun

Für Kunden gilt grundsätzlich, keine Vereinbarung ohne rechtlichen Rat zu unterschreiben, so Rechtsanwalt Fürstenow. Schlägt die Bank Alternativen für die Geldanlage vor, sollten Sie dennoch kritisch bleiben, da viele Produkte oftmals überteuert sind und nicht auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Verweigert der Kunde die Zustimmung, kann eine Kündigung vonseiten der Bank die Folge sein. Ein Bankwechsel kann daher durchaus eine Alternative für Kunden darstellen. Nicht zu vergessen ist, dass es weiterhin kostenlose Girokonten gibt, und gegen eine Kündigung könnten Kunden mit dem sog. Basiskonto (Guthabenkonto) vorgehen.

Im Allgemeinen gilt aber zunächst rechtlichen Rat einzuholen. Falls auch Ihr Bankinstitut Negativzinsen für Ihre Spareinlagen verlangt, können Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Fürstenow wenden, um eine geeignete Lösung zu finden.

Der Rechtsrat wurde von der Mitarbeiterin der FÜRSTENOW Anwaltskanzlei, Frau Dastan, erstellt.


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