Klage gegen VW im Abgasskandal: Auxilia-Rechtsschutz zur Kostendeckung verpflichtet

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Rechtsschutz-Versicherungen haben im Abgasskandal Kosten zu übernehmen.

Das im März 2023 verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Abgasskandal bringt Verbrauchern einen großen Gewinn. Denn sie haben nun viel bessere Chancen, Klagen gegen die Automobil-Hersteller durchzusetzen. Der Grund: Die Beweislast liegt nicht mehr bei der Klagepartei. Das bedeutet, dass diese nicht mehr nachzuweisen hat, dass der Autobauer bei der Installation von illegalen Thermofenstern vorsätzlich gehandelt hat. Bereits Fahrlässigkeit reicht aus. Dieses Urteil ist ein großer Triumph für betroffene Fahrzeugbesitzer, die nun vermehrt auf Schadensersatz gegen Autokonzerne klagen. Auch die Rechtsschutz-Versicherungen sind von diesem Urteil betroffen.

Das Landgericht (LG) Rottweil hat im April 2023 ein Urteil zur Deckungsklage gefällt. Es verurteilte die Auxilia-Versicherung zur Übernahme der Kosten für die Klage gegen VW im Abgasskandal. Dies umfasst sowohl die außergerichtlichen als auch erstinstanzlichen Kosten. Der Grund für diese Entscheidung: Der Kläger hat hinreichende Erfolgsaussichten, da sich das Verfahren auf ein Thermofenster konzentriert (Az.: 3 O 63/23).

Das Verfahren basiert auf einem VW Touran, den der Kläger für EUR 30.700 kaufte. Das Fahrzeug beinhaltet den Skandalmotor EA 288. Angeblich erfüllt er die Abgasnorm Euro 6. Von VW forderte die Klagepartei Schadensersatz, weil der Autohersteller das Kraftfahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausstattete. Der Motor enthält ein Thermofenster. Hierbei handele es sich demnach um vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung.

Zunächst verweigerte die Auxilia Rechtsschutz-Versicherung allerdings die Deckungszusage für diese Klage. Als Begründung gab der Versicherer an, die Klage hätte keine Erfolgsaussichten. Deswegen erstellten die Anwälte der Klägerseite ein Gutachten. Sie kamen so zu dem Ergebnis, dass es sich bei der von VW verbauten Abschalteinrichtung um eine unzulässige Abgastechnik handelt. Denn diese funktioniert lediglich in einem bestimmten Temperatur-Bereich. Dieser herrscht, wenn sich das Kraftfahrzeug im Prüfstand befindet, jedoch nicht zwingend im regulären Fahrtbetrieb. Ungeachtet dessen verweigerte Auxilia jedoch weiter die Deckungszusage. Zu Unrecht, wie das LG Rottweil feststellte:

  • Es besteht für solch einen Rechtsschutzfall Versicherungsschutz.
  • Das Gericht ist der Meinung, dass die Klage nach der aktuellen Rechtsprechung erfolgreich sein wird.

Das LG Rottweil begründet seine Entscheidung nicht ausdrücklich anhand des kürzlich gefällten EuGH-Urteils. Das Gericht stützt sich vielmehr auf die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 der Europäischen Union. Diese schützt die Rechte von Verbrauchern im Rahmen der Typgenehmigung von Automobilen.

Der BGH wird am 26. Juni 2023 ein Urteil zu Abschalt-Einrichtungen fällen, das höchstwahrscheinlich ebenfalls verbraucherfreundlich ausfallen wird. Vor diesem Hintergrund haben Verbraucher gute Chancen, Fahrzeugkonzerne mit Erfolg auf Schadensersatz zu verklagen.


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Stichworte: Dieselskandal, Abgasskandal, Urteil Rechtsschutz

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