Kleverzins – Betrug denkbar!

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Anlagen bei kleverzins.de sind nicht nur wegen einer Warnung der BaFin mit höchster Vorsicht zu genießen.


Auf der Homepage wird um Investoren mit der Darstellung geworben, dass man bei Kleverzins maßgeschneiderte Lösungen, die seinen persönlichen Anlagezielen entsprechen, entdecken soll und man die vielseitigen Festgeldangebote für 2025 erforschen und neue Ansätze finden soll, um seine Anlagestrategie zu verfeinern und sein Vermögen nachhaltig zu entwickeln.


Auch wird geschildert, dass Kleverzins die Kunden in den unterschiedlichsten Aspekten der Geldanlage, von der weitblickenden Strategie über die exakte Planung und eine konsequente, an den Wünschen und Zielen ausgerichteten Umsetzung bis zur beharrlichen und kompetenten Kontrolle der beauftragten Banken, begleiten würde.


Neben dieser Anlageberatung werden vor allem Festgeldanlagen offeriert.


Doch Anleger sollten dem seriösen Anschein nicht trauen.


Denn zu Kleverzins Warnhinweis der BaFin


Zu Anlagen bei Kleverzins hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine deutliche Warnung veröffentlicht, da ohne ihre Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.


Festgelder erfüllen den Tatbestand eines Bank -bzw. Einlagengeschäfts gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz, wenn eine unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder versprochen wird. Dies ist der Fall, wenn der Anleger den Festgeldbetrag auf ein Konto einer Bank überweist, das aber nicht für ihn geführt wird, sondern auf Namen des Anbieters oder einer mit ihm verbundenen Gesellschaft.

Hinweise für Betrug bei Kleverzins


Unter Kontakt und im Impressum wird eine 2K Capital GmbH mit Adresse in München angegeben. Unter dieser Adresse ist aber Kleverzins nicht anzutrreffen.


Es handelt sich bei der Angabe der 2K Capital GmbH vielmehr um einen Namens- bzw. Identitätsmissbrauch zu Lasten dieser Gesellschaft durch die Betreiber von Kleverzins, so die BaFin.


Dies ist ein deutliches Indiz dafür, dass Anleger auch im Übrigen betrügerisch geschädigt werden.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München bearbeitet viele Fälle, bei denen Anleger für eine Tagesgeld- oder für eine Festgeldanlage das Kapital auf ein Konto eines Kreditinstituts in der irrigen Ansicht überwiesen haben, dass bei dieser Bank für Sie ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto geführt wird, was tatsächlich nicht der Fall war.


Auch die Ermittlungen der BaFin sprechen dafür, dass es sich um ein betrügerisches Anlagemodell handeln könnte.


Möglichkeiten für Anleger von Kleverzins


Wenn Sie Kapital bei Kleverzins investiert haben, sollten Sie rasch anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.


Die dargestellten Aspekte belegen nach unserer Ansicht, dass Kleverzins nicht seriös ist und für Anleger das hohe Risiko einer betrügerischen Schädigung besteht.


Wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, damit wir in einer eingehenden Analyse feststellen können, welche rechtlichen Ansprüche und Schritte, bei deren Umsätze die Anwälte zur Seite stehen, in Betracht kommen.


Wenn Sie betrügerisch geschädigt worden sind, können sich für Sie Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB zustehen.


Bei einem unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften oder Wertpapierdienstleistungen können Schadensersatzansprüchen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 Kreditwesengesetz (KWG) oder § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) begründet werden.


Von unserer Kanzlei werden auch viele andere Anleger vertreten, die von anderen Anbietern durch vorgebliche Festgeldanlagen oder Tagesgeldanlagen betrügerisch geschädigt worden sind. Studieren Sie hierzu auch gerne unseren Beitrag „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“.


Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.


Stand: 04.03.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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