Kombination aus Darlehensvertrag und Kapitallebensversicherung

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Eine Kombination aus Darlehen und Kapitallebensversicherung stellt laut BGH Urteil vom 16.5.2017 (XI ZR 430/16) bereits für sich genommen einen Schaden dar und berechtigt den Darlehensnehmer dazu, Schadensersatz zu verlangen, sofern er bei Vertragsabschluss fehlerhaft über die wirtschaftlichen Nachteile einer Kombination aus Darlehensvertrag und Kapitallebensversicherung aufgeklärt worden ist. In solchen Fällen besteht für den Darlehensnehmer somit grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz. Zu beachten ist hierbei die zehnjährige Verjährungsfrist des Schadensersatzanspruchs: Diese beginnt nach Meinung der Richter bereits mit Abschluss des Vertrages.

Finanzdienstleister müssen für Schaden aufkommen

Im Streitfall hatte eine Augenärztin zur Finanzierung ihrer Praxis ein Darlehen aufgenommen und – auf Anraten ihrer Bank – in Kombination dazu eine Lebensversicherung abgeschlossen, welche zur vollständigen Tilgung des Darlehens herangezogen werden sollte. Nachdem diese Lebensversicherung zum Ende der Laufzeit aufgrund einer geringeren Überschussbeteiligung nicht zur Tilgung ausreichte, verklagte die Augenärztin ihre Bank wegen fehlerhafter Beratung: Sie sei bei Vertragsabschluss nicht ausreichend darüber aufgeklärt worden, dass die Leistung aus dem Lebensversicherungsvertrag möglicherweise nicht zur vollständigen Tilgung des Darlehens genügen würde. Die Entscheidung des BGH stellt fest, dass die beklagte Bank eine ihr gegenüber der Klägerin obliegende Pflicht verletzte, indem sie nicht auf das Risiko einer Unterdeckung bei der zugleich zum Zwecke der Tilgung am Laufzeitende empfohlenen Lebensversicherung hingewiesen habe. Der Schaden sei nach Meinung der Richter bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages entstanden. In diesem konkreten Fall war aber die bestehende zehnjährige Höchstfrist bereits überschritten worden, da die Augenärztin ihre Klage zu spät eingereicht hatte.

BGH Urteil stärkt Verbraucher – Darlehensnehmer haben Schadensersatzanspruch

Zusammenfassend bedeutet das Urteil des BGH für Darlehensnehmer einer Kombination aus Darlehensvertrag und Kapitallebensversicherung zwei Dinge: Die zu beachtende zehnjährige Verjährungsfrist beginnt bei Vertragsabschluss. Ein Schadensersatzanspruch gegen den ausführenden Finanzdienstleister besteht jedoch grundsätzlich bereits bei fehlerhafter Aufklärung über die Risiken.


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