Konto leergeräumt – wer haftet?

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Wenn ein Bankkonto ohne Wissen und Zustimmung des Kontoinhabers geplündert wird, stellt sich schnell die Frage: Wer haftet bei einem leergeräumten Konto? Diese Frage ist für viele Betroffene von großer Bedeutung, denn bei unberechtigten Abbuchungen oder Überweisungen geht es oft um hohe Summen. Im Folgenden erläutern wir, wer in solchen Fällen die Verantwortung trägt und welche Schritte Sie als Kontoinhaber unternehmen sollten.


1. Gründe für ein leergeräumtes Konto

Ein Konto kann aus verschiedenen Gründen unrechtmäßig belastet oder vollständig leergeräumt werden. Die häufigsten Ursachen sind:

  • Phishing-Angriffe: Betrüger verschaffen sich über gefälschte E-Mails oder Websites Zugang zu Kontodaten und tätigen unautorisierte Überweisungen.
  • Missbrauch von Kreditkarten- oder Bankdaten: Durch Datenklau – etwa durch unsichere Online-Transaktionen – können Dritte auf das Konto zugreifen.
  • Vollmachten und Missbrauch durch Dritte: Wurde einer Person eine Kontovollmacht erteilt und diese Person missbraucht das Vertrauen, kann das Konto ebenfalls geleert werden.
  • Online-Banking Sicherheitslücken: Fehler in der Sicherheitsarchitektur oder nachlässiger Umgang mit Passwörtern können ebenfalls zu Kontoabbuchungen durch Unbefugte führen.

2. Wer haftet bei einem leergeräumten Konto?

Die Haftungsfrage hängt maßgeblich davon ab, wie und warum das Konto geplündert wurde und ob der Kontoinhaber selbst fahrlässig gehandelt hat. Grundsätzlich gelten folgende Regeln:

2.1 Bank haftet bei unautorisierten Transaktionen

Gemäß § 675u BGB muss die Bank dem Kontoinhaber den Schaden ersetzen, wenn dieser die Zahlungstransaktionen nicht autorisiert hat und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das bedeutet, dass die Bank in den meisten Fällen verpflichtet ist, unrechtmäßige Abbuchungen oder Überweisungen rückgängig zu machen.

Wichtig: Der Kontoinhaber muss der Bank den Vorfall unverzüglich melden, um die Rückbuchung zu erleichtern.

2.2 Haftung bei grober Fahrlässigkeit des Kontoinhabers

Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn der Kontoinhaber die gängigen Sicherheitsvorkehrungen beim Online-Banking oder im Umgang mit den Zugangsdaten missachtet hat. Dazu zählen z. B.:

  • Weitergabe der PIN oder TAN an Dritte
  • Verwenden leicht zu erratender Passwörter oder Speicherung der Zugangsdaten an öffentlich zugänglichen Orten
  • Ignorieren von Sicherheitswarnungen der Bank, insbesondere bei verdächtigen Aktivitäten

In solchen Fällen kann die Bank die Haftung ablehnen, und der Kontoinhaber bleibt auf dem finanziellen Schaden sitzen.

2.3 Haftung bei Phishing oder Betrug

Bei Betrug, insbesondere durch Phishing, kommt es auf die genauen Umstände an. Wurde der Kontoinhaber durch professionelle Täuschungsmanöver zum Herausgeben seiner Daten verleitet, ist dies in der Regel keine grobe Fahrlässigkeit. Hier trägt meist die Bank das Haftungsrisiko.

2.4 Haftung bei missbräuchlich verwendeten Vollmachten

Hat der Kontoinhaber jemandem eine Vollmacht über sein Konto erteilt und räumt dieser Bevollmächtigte das Konto unrechtmäßig leer, haftet die Bank in der Regel nicht. Hier kann ein zivilrechtlicher Anspruch gegen den Bevollmächtigten selbst geltend gemacht werden.


3. Was tun, wenn das Konto leergeräumt wurde?

Falls Sie bemerken, dass Ihr Konto unberechtigt belastet wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

3.1 Sofortige Sperrung des Kontos

Melden Sie den Vorfall sofort Ihrer Bank und lassen Sie das Konto sperren. Viele Banken bieten hierfür eine 24-Stunden-Hotline.

3.2 Anzeige bei der Polizei erstatten

Ein leergeräumtes Konto ist oft die Folge eines Betrugs oder Diebstahls. Um rechtliche Schritte gegen die Täter einzuleiten und die Ermittlungen zu unterstützen, ist es ratsam, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Diese Anzeige kann auch als Beweis gegenüber der Bank dienen.

3.3 Rückerstattung bei der Bank beantragen

Wenden Sie sich an Ihre Bank und fordern Sie eine Rückbuchung der unberechtigten Transaktionen. Erklären Sie dabei schriftlich, dass Sie die Abbuchungen nicht autorisiert haben. Die Bank prüft den Sachverhalt und kann – sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt – den Betrag wieder auf Ihr Konto gutschreiben.

3.4 Anwaltliche Beratung

Falls die Bank die Rückbuchung verweigert oder grobe Fahrlässigkeit behauptet, kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Ein Anwalt kann die Rechtslage prüfen und Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.


4. Präventive Maßnahmen zur Sicherung Ihres Kontos

Um das Risiko zu minimieren, dass Dritte Ihr Konto leer räumen, sollten Sie auf folgende Sicherheitsmaßnahmen achten:

  • Regelmäßiges Ändern von Passwörtern: Nutzen Sie sichere Passwörter und ändern Sie diese regelmäßig.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung: Aktivieren Sie, wenn möglich, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Online-Banking.
  • Vorsicht bei E-Mails und SMS: Geben Sie Ihre Bankdaten niemals über Links in E-Mails oder SMS ein. Banken fragen niemals nach Zugangsdaten per E-Mail.
  • Verwendung sicherer Netzwerke: Vermeiden Sie Online-Banking über öffentliche WLAN-Netzwerke.
  • Überprüfung der Kontoauszüge: Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig auf unberechtigte Transaktionen.

Fazit: Schnelles Handeln und Haftungsprüfung sind entscheidend

Wenn Ihr Konto leergeräumt wurde, zählt schnelles und entschlossenes Handeln. Die Bank haftet in der Regel für unberechtigte Abbuchungen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits vorliegt. Sollten Sie unsicher sein, wer in Ihrem Fall haftet, oder lehnt die Bank eine Rückbuchung ab, kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein.

Benötigen Sie Unterstützung bei einem Fall von unberechtigten Kontoabbuchungen? Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihre Rechte vertritt und Ihnen hilft, Ihren finanziellen Schaden wiederzubekommen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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