Postbank Konto leergeräumt – was tun?

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Immer öfter kommen Kriminelle mit gefälschten E-Mails, SMS und Anrufen an die Zugangsdaten für Girokonten und Kreditkarten von Kunden der Postbank. Einigen Tätern ist es vermutlich sogar gelungen, das BestSign Sicherheitsverfahren auf ihrem Mobilfunkgerät zu aktivieren, das mit dem Konto des Opfers verknüpft ist. So konnten sie unbemerkt dessen Postbank Konto leerräumen.


Was können Opfer tun?

Wenn Sie Opfer von solchen Betrugsmails im Namen der Postbank geworden sind und sensible Daten geteilt haben oder Ihr Postbank Konto leergeräumt wurde, sollten Sie schnell handeln:


  1. Postbank informieren, Vorfall erklären & nicht autorisierte Transaktionen zurückbuchen lassen.
  2. Postbank Online Banking, Giro- und Kreditkarten sperren lassen.
  3. Passwörter für Apps & Webseiten ändern – auf sichere Passwörter achten und am besten einen Passwort-Manager verwenden.
  4. Gefälschte E-Mails, SMS oder WhatsApp-Nachrichten sichern.
  5. Anzeige bei der Polizei erstatten.
  6. Versicherung informieren.



„Eine Anzeige bei der Polizei kann eine Voraussetzung dafür sein, dass entstandene Schaden ersetzt wird. Denn einerseits untermauern Sie mit einer Anzeige, dass Sie nicht selbst Urheber der Abbuchungen waren, andererseits können Versicherungsbedingungen eine entsprechende Obliegenheit vorsehen. Ein Anwalt kann dann sofort Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, in der oft weitere Details zu IP-Adressen dokumentiert sind.“

Wie hilft mir ein Anwalt?

Opfern von Betrugsmails im Namen der Postbank hilft ein Anwalt für Bankrecht – ob bei der Meldung bei der Bank, der Anzeige bei der Polizei oder der Korrespondenz mit der Versicherung. Außerdem kann er begründen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben – und deswegen einen Anspruch auf Erstattung Ihres Schadens gegenüber der Postbank haben.


Er achtet dabei darauf, dass Sie sich nicht unnötig selbst belasten. Dafür arbeitet er für Sie den Sachverhalt auf und bereitet Sie auf die Meldung und Anzeige vor. Wenn die Täter auch mit Ihren Karten in Geschäften eingekauft haben, kann Sie ein Anwalt bei der Rückerstattung dieser Transaktionen unterstützen. Dafür braucht es den Beweis, dass Sie den Kauf nicht getätigt haben.




„Wem durch z. B. Betrugsmails im Namen der Postbank Geld von seinem Konto abgebucht wurde, der braucht die Hilfe eines Anwalts für Bankrecht, wenn sich sein Kreditinstitut weigert, den Schaden zu ersetzen. Banken spielen oft Katz und Maus mit ihren geschädigten Kunden. Dabei ist die Gesetzeslage klar und die Rechtsprechung eindeutig. Ohne Autorisierung haftet grundsätzlich die Bank und nicht der Kunde."


Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich von Gansel Rechtsanwälte überprüfen. Nach Ihrer Anfrage informieren wir Sie darüber, ob und welche Erfolgsaussichten für eine Erstattung durch die Postbank bestehen. Ist ein anwaltliches Vorgehen sinnvoll, erhalten Sie ein Angebot – und entscheiden dann erst, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.


Hier können Sie Ihre Anliegen schildern.


Wer haftet für den Schaden?

Sie müssen glaubhaft darlegen, dass Sie die Abbuchungen der Täter nicht autorisiert bzw. veranlasst haben. Dann muss Ihnen die Postbank den Betrag laut § 675u BGB unverzüglich erstatten. Außerdem dürfen Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Ansonsten hätte die Postbank laut § 675v BGB einen Schadensersatzanspruch, mit dem sie gegen Ihren Anspruch auf Erstattung aufrechnen kann.


Aber laut einem BGH-Urteil ((XI ZR 91/14) ist die Postbank hier ebenfalls in der Beweispflicht: Sie muss nachweisen, dass Sie z. B. durch die Missachtung grundlegender Sorgfaltsanforderungen beim Umgang mit der Betrugsmail im Namen der Postbank grob fahrlässig gehandelt haben.


Wie verhindere ich, dass mein Konto leergeräumt wird?

Wer verhindern möchte, Opfer von Postbank Phishing zu werden, sollte u. a.   folgende Maßnahmen ergreifen:


  • Öffnen Sie keine Links oder Anhänge von Ihnen unbekannten Absendern.
  • Teilen Sie sensible Daten niemals am Telefon, auf einer Webseite oder per E-Mail bzw. SMS.
  • Verwenden Sie sichere Passwörter & einen Passwort-Manager.
  • Installieren Sie Sicherheitssoftware auf Ihrem PC, Tab & Smartphone.
  • Aktualisieren Sie Betriebssystem, Apps & Software regelmäßig.
  • Nutzen Sie die 2-Faktor-Authentifizierung für Ihr Online-Banking & alle Finanz-Apps.
  • Besuchen Sie Webseiten nur, wenn diese das “https” in der Browserzeile haben.
Foto(s): rupixen.com (@rupixen)

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