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Kontogebühren – Was Bankkunden nichts kosten darf!

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Viele Banken verlangen vermehrt Kontogebühren – und sind dabei kreativ. Nicht jede Gebühr ist jedoch zulässig. Einige Leistungen rund ums Girokonto müssen Kreditinstitute kostenlos erledigen. Welche das sind, sollte jeder Bankkunde wissen.

Fehlerhafte, unklare und verweigerte Buchungen

Von einer Bank fehlerhaft ausgeführte Buchungen muss sie auf ihre eigenen Kosten berichtigen. Sie dürfen daher keine Pauschalgebühren für sämtliche Buchungen verlangen, sondern entsprechende Ausnahmen vorsehen. Auch Nachfragen und Nachforschungen wegen unklarer Buchungen muss eine Bank kostenlos klären. Dasselbe gilt, wenn eine Bank eine Buchung verweigert, weil das Konto nicht ausreichend gedeckt ist.

Überweisungen ins Ausland

Überweisungen auf ein Konto in einem anderen EU-Land oder in Island, Liechtenstein und Norwegen dürfen nicht mehr kosten als Überweisungen auf ein Inlandskonto. Das gilt für Summen bis zu 50.000 Euro pro Überweisung.

Kreditkartenzahlungen in der EU

Ähnlich sieht es bei Zahlungen im EU-Ausland und den genannten Ländern aus. Zahlungen in Euro mit Kreditkarte dürfen dort bis zum Betrag von 50.000 Euro nicht mehr kosten als daheim. Die Zahlung ist nicht mit dem Abheben an ausländischen Geldautomaten zu verwechseln. Dafür dürfen Banken durchaus Gebühren verlangen.

Gebühren fürs Bargeldabheben

Auch fürs Bargeldabheben an fremden und sogar an ihren eigenen Geldautomaten dürfen Banken zwar Geld verlangen. Kostet das Abheben allerdings jedes Mal Geld, muss es zumindest am Schalter kostenlos möglich sein.

Monatliche Gratis-Info zum Konto

Banken sind einmal im Monat gesetzlich zur kostenlosen Information über Kontostand und die erfolgten Buchungen verpflichtet. Entsprechende Kontoauszüge müssen deshalb kostenlos sein. Banken dürfen jedoch bestimmen, wie sie ihre Kunden informieren.

Pauschale smsTAN-Gebühren

Eine Bank darf nicht für jede an einen Kunden versandte smsTAN Geld verlangen. Eine Berechnung darf nur dann erfolgen, wenn ein Kunde diese auch nutzen kann. Berücksichtigt eine Gebührenklausel das nicht, ist sie unwirksam. Die smsTAN darf dann generell nichts kosten.

Konto kostenlos aufzulösen

Wer sein Girokonto auflöst, muss dafür nichts zahlen. Die Auflösung muss kostenlos erfolgen. Auch die Kündigung des Kontos darf nichts kosten. Im Übrigen haben Bankkunden ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre Bank die Gebühren erhöht.

Einfacher Kontowechsel möglich

Wer angesichts zu hoher Gebühren zu einer günstigeren Bank wechseln will, der kann das mittlerweile einfacher erledigen. Denn bereits seit September 2016 müssen Banken Kunden beim Kontenwechsel unterstützen. Der folgende Rechtstipp erklärt, wie sich ein Konto zu einer anderen Bank umziehen lässt.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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