Kornmeier und Partner | Abmahnung David Guetta für EMI Music

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Bei Ihnen ist eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Briefkasten gelandet? Man wirft Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vor? Gerne helfen wir Ihnen.

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Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG lässt seit Jahren die illegale Verbreitung ihrer Lieder in Internettauschbörsen abmahnen. Unter anderem ist hiermit die Kanzlei Kornmeier und Partner beauftragt. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, Lieder des Künstlers David Guetta in einer Tauschbörse angeboten zu haben. Er soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und EUR 450,00 für die Anwaltskosten und Lizenzschäden bezahlen.

Hierbei handelt es sich um Lieder wie Fuck Me I´m Famous, One more Love, Nicki Minaj - Turn me on, Where them girls at, Sunshine, Fuck Me I´m Famous - Ibiza-Mix
Who's That Chick?, Nothing But The Beat, She Wolf (Falling to Pieces), Titanium, Little Bad Girl und Without You.

Hat der Anschlussinhaber selbst die Tat begangen, bleibt wenig Spielraum. Ist Täter jedoch ein Dritter, so stellt sich in der Tat die Frage, ob der Anschlussinhaber hierfür verantwortlich ist. Die Störerhaftung des Anschlussinhabers greift nämlich nur dann, wenn dieser seine Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt hat.

Machen Sie keine Experimente!

Das deutsche Urheberrecht ist kompliziert. Überlassen Sie die Sache einer Spezialkanzlei, sonst machen Sie nicht mehr korrigierbare Fehler!

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

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