Krankenhausinfektionen: Expertenrat und Rechtshilfe

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Benötigen Sie Unterstützung aufgrund von Krankenhausinfektionen? Unser Team steht bereit, um Ihnen in rechtlichen Auseinandersetzungen mit Ärzten und medizinischen Einrichtungen zu helfen. Nutzen Sie unser Angebot für eine unverbindliche Erstberatung, um uns Ihre Erfahrungen zu schildern.

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Wichtige Daten und Fakten über Krankenhauskeime:

Aktuelle Studien, wie die im Handelsblatt vorgestellte Untersuchung, zeigen alarmierende Zahlen auf: Jährlich fallen Tausende den gefährlichen Krankenhauskeimen zum Opfer, während Hunderttausende daran erkranken. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) berichtet von schätzungsweise 40.000 Todesfällen und nahezu einer Million Infektionsfällen jährlich. Trotz dieser hohen Zahlen liegt Deutschland im europäischen Ranking nur im Mittelfeld.

Als "nosokomiale Infektionen" bezeichnet man jene Infektionen, die während eines Krankenhausaufenthalts oder einer medizinischen Behandlung erworben werden. Hierzu zählen insbesondere die Infektionen mit multiresistenten Erregern, die gegen eine Reihe von Antibiotika resistent sind und somit ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen.

Unser Team aus Experten im Bereich Arzthaftung und Medizinrecht unterstützt Sie kompetent bei der Geltendmachung Ihrer Rechte. Wir setzen uns dafür ein, Schmerzensgeld- oder Schadenersatzansprüche gegen betroffene Krankenhäuser, Klinikträger oder Arztpraxen für Sie zu sichern. Dies umfasst auch Fälle, in denen eine Blutvergiftung (Sepsis) verspätet erkannt oder fehlerhaft behandelt wurde.

Unsere juristische Expertise wird anerkannt: Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in einem Beschluss vom 16.08.2016 (Aktenzeichen VI ZR 634/15) unseren rechtswissenschaftlichen Einschätzungen zugestimmt. Hierbei wurde klargestellt, dass Patienten nicht mehr das Vorliegen von Hygienefehlern nachweisen müssen. Stattdessen liegt die Beweislast beim Krankenhaus, das nachweisen muss, alle Hygienestandards korrekt umgesetzt zu haben. Dies stärkt die Position von Patienten erheblich, wenn es darum geht, ihre Ansprüche bei Infektionen in medizinischen Einrichtungen durchzusetzen.



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