Kratzer auf Ceran-Kochfeld - Bora, Bosch etc.

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Ein zerkratztes Glaskeramikkochfeld - kurz Ceranfeld - ist ein echtes Ärgernis. Zum einen sind die Flächen großen Belastungen ausgesetzt, zum anderen möchte man aber vom Hersteller verlangen können, dass das verarbeitete Material diesen Belastungen standhält. Vielen Tipps zur richtigen Behandlung und Vermeidung von Kratzern kann man auch schwerlich nachkommen. So wird z.B. empfohlen, keine Kristalle wie Zucker oder Salz auf die Kochflächen zu bringen.

Kratzer auf Ceranfeld nicht zu vermeiden

Rechtsanwalt Christoph Schüll - Küchenanwalt aus Passion: "Wer kocht und gerne kocht, der weiß, dass es quasi unmöglich ist, Zucker oder Salz vollends von den Kochflächen fernzuhalten! Für mich sind Reibungen dieser Art eine grundsätzliche Anforderung, die eine Fläche meistern können muss!"

Dass Ceranfelder überhaupt zerkratzen, liegt an den hohen Ansprüchen, die mittlerweile an Bedienkomfort und Display-Eigenschaften an die Glasflächen gestellt werden.

Die üblichen Tipps, die möglicherweise helfen können, verhindern am Ende nicht, dass teure Kochfelder unwiderruflich zerkratzen. Und auch wenn Kratzer als "übliche Gebrauchsspuren" gelten, die nicht unbedingt immer  einen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Hersteller oder dem Händler auslösen, sollte im Einzelfall immer geprüft werden, ob nicht doch eine Hersteller-Verantwortung für fehlerhafte Verarbeitung oder Materialauswahl vorliegen könnte.  

Über Rechtsanwalt Christoph Schüll

Rechtsanwalt Christoph Schüll ist Inhaber der Aachener Kanzlei "Rechtsanwalt Schüll" " und in mehreren Rechtsgebieten aktiv. Im Verbraucherrecht hat sich Christoph Schüll als juristischer Vertreter von Kunden gegenüber dem Anbieter "Seats and Sofas GmbH" einen Namen gemacht.

Ceranfeld-Schäden gut dokumentieren

Wer Ansprüche wegen eines zerkratzten Ceranfeldes geltend machen will, der sollte schlüssig belegen können, dass die Empfehlungen der Hersteller weitestgehend eingehalten wurden und die Küche angemessen behandelt und genutzt wurde. Zudem sollte die Entwicklung der Beschädigungen sauber dokumentiert werden.

Schüll: "Bei sehr kostspieligen Ceranfeldern, können sich kleinere Kratzer sehr schnell zu einem größeren Ärgernis ausdehnen, denn bei Preisen zwischen 3000 und 5000 Euro z.B. für einen Herd von Bora oder Bosch erwartet man eine gewisse der Qualität des Materials entsprechende Unempfindlichkeit."

Hier ist dann ein Rechtsstreit meist nicht mehr zu verhindern. Vorab müssen Verjährungsfristen geklärt werden: Die Herstellerhaftung währt 10 Jahre taggenau, die Gewährleistung, die der Händler bieten muss, verjährt zwei Jahre nach Kauf zum Jahresende. Zu klären ist auch der Eintritt einer Rechtsschutzversicherung. Ebenso könnte die Schadenerstattungspflicht gegenüber einer Haft- oder Hausratsversicherung anwaltlich geprüft werden.

Auf seiner Homepage www.kuechenanwalt.de steht Rechtsanwalt Schüll mit weiteren Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Thema "Küchenrecht" zur Verfügung. Kontakt gern per Mail an info@kuechenanwalt.de oder per Whatsapp auf 0151 49455 466.



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