Schadensersatz bei Kratzer in Kochfeld durch Grillpfanne? Mitverschulden Käufer entscheidend
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In einem aktuellen Fall, bei dem ein Käufer Schadensersatz für durch eine neu erworbene Grillpfanne verursachte Kratzer im Kochfeld forderte, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 23.05.2023 (Az.: 31 C 3103/22 (78)), dass kein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Der Kläger hatte die ausdrückliche Warnung in der Bedienungsanleitung, die Pfanne nicht über das Kochfeld zu schieben, ignoriert, wodurch das Kochfeld beschädigt wurde. Das Gericht sah in der Missachtung der Warnhinweise ein gravierendes Mitverschulden des Käufers, das so schwerwiegend war, dass der Schadensersatzanspruch vollständig entfiel. Ein Verschulden des Verkäufers sah das Gericht nicht.
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Schadensersatz bei Kratzer in Kochfeld durch Grillpfanne? Mitverschulden Käufer entscheidend
Bedienungsanleitung mit Warnhinweis:
Der Käufer hatte im Rahmen eines Bonusprogramms eine Grillpfanne bestellt. In der Bedienungsanleitung stand, dass die Pfanne nicht über das Kochfeld geschoben oder gezogen werden darf sondern vorsichtig angehoben und an der anderen Stelle wieder abgestellt werden muss. Ansonsten würde die Gefahr bestehen, dass das Kochfeld beschädigt wird.
Der Käufer beachtete diese Warnung nicht und schob bzw. zog die Pfanne über das Kochfeld. In der Folge wurde das Kochfeld stark zerkratzt. Der Käufer forderte daraufhin vom Verkäufer Schadensersatz.
Mitverschulden des Geschädigten: Kürzung Schadensersatzanspruch oder kompletter Entfall:
Führt ein Mitverschulden des Geschädigten dazu, dass der Schaden überhaupt erst entsteht oder größer wird, muss der Schädiger nicht den vollen Schaden ersetzen sondern nur einen Teil. Unter Umständen kann der Schadensersatzanspruch sogar ganz entfallen. Dies hängt von den Umständen des konkreten Falles ab. Maßgeblich ist insbesondere, ob der Schaden vorwiegend vom Schädiger oder vom Geschädigten verursacht wurde.
Urteil Amtsgericht Frankfurt a. Main v. 23.05.2023, Az.: 31 C 3103/22 (78): kein Schadensersatzanspruch wegen Missachtung Warnung in Bedienungsanleitung
Das Gericht wies die Klage des Käufers ab. Nach Ansicht der Richter muss sich der Käufer ein Mitverschulden anrechnen lassen, da er die ausdrückliche Warnung in der Bedienungsanleitung nicht beachtet hatte. Dadurch hat er gravierend gegen die ihm obliegende Sorgfaltspflicht verstoßen. Das Mitverschulden war nach Meinung des Gerichts so groß, dass der Schadensersatzanspruch vollständig entfallen ist. Beim Verkäufer sah das Gericht kein Verschulden.
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