Kredit ablösen - Eine Anleitung
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Umschuldung ist ein bedeutendes Thema für viele Kreditnehmer. Insbesondere bei hohen Zinsen und langfristigen Verpflichtungen kann eine Umschuldung erhebliche finanzielle Erleichterung bringen. Doch was genau versteht man unter Umschuldung und wie geht man dabei vor? Kostenlose Erstberatung beim Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Denn jeder Fall ist immer ein Einzelfall, unabhängig davon, ob Sie einen Kredit bei der einen oder einer anderen Bank ablösen bzw. umschulden möchten. Die verbraucherschützenden Vorschriften und Regularieren gelten für alle Banken.
Eine Umschuldung bedeutet, dass ein bestehender Kredit durch einen neuen, meist günstigeren Kredit abgelöst wird. Dies kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:
- Reduzierung der monatlichen Raten
- Senkung der Gesamtkosten des Kredits durch niedrigere Zinsen
- Zusammenfassung mehrerer Kredite in einen einzigen Kredit
Bevor Sie sich jedoch für eine Umschuldung entscheiden, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob sich dies für Ihre individuelle finanzielle Situation lohnt. Es gibt mehrere Faktoren zu berücksichtigen, darunter mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen und die Konditionen des neuen Kredits.
Vorzeitig zurückzahlen? Wie geht das?
Das vorzeitige Zurückzahlen eines Kredits, auch bekannt als vorzeitige Tilgung, kann ebenfalls eine attraktive Option sein, um Zinskosten zu spare, wenn man umschuldet. Diese Entschädigungen dienen dem Kreditgeber als Ausgleich für die entgangenen Zinseinnahmen. Das passiert oft, wenn man das Haus oder die Wohnung verkauft.
Schritte zur vorzeitigen Rückzahlung:
Kreditvertrag prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie die Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung kennen. Achten Sie insbesondere auf Klauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung.
Kreditgeber kontaktieren: Setzen Sie sich mit Ihrem Kreditgeber in Verbindung und lassen Sie sich die genaue Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung und den offenen Restbetrag nennen.
Finanzierung sichern: Stellen Sie sicher, dass Sie die notwendigen finanziellen Mittel für die vorzeitige Rückzahlung zur Verfügung haben.
Schriftliche Bestätigung einholen: Lassen Sie sich die vorzeitige Rückzahlung schriftlich bestätigen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Obacht: Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehen kann anfallen
Besonders bei Immobiliendarlehen ist die Vorfälligkeitsentschädigung ein wichtiger Punkt. Hier gelten spezielle gesetzliche Regelungen, insbesondere § 489 BGB, der die Bedingungen für eine vorzeitige Kündigung von Darlehensverträgen regelt. Gemäß § 489 BGB haben Sie nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang des Darlehens ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten. So kann die Kündigung dann auch problemlos funktionieren.
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung:
Die Vorfälligkeitsentschädigung wird anhand der Restlaufzeit des Darlehens und der Zinsdifferenz zwischen dem vereinbarten Zinssatz und dem aktuellen Marktzins berechnet. Es ist ratsam, diese Berechnung von einem Experten durchführen zu lassen, um sicherzustellen, dass der Betrag korrekt ist.
Hat die Bank alle Angaben erfüllt?
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage, ob die Bank alle erforderlichen Angaben im Kreditvertrag korrekt und vollständig angegeben hat.
Sollten Sie feststellen, dass Angaben fehlen oder unklar sind, haben Sie möglicherweise die Möglichkeit, gegen den Kreditvertrag vorzugehen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.
Jedenfalls muss man bei einer zweitrangigen Grundschuld aufpassen
Bei einer Umschuldung oder vorzeitigen Rückzahlung von Krediten, die durch eine Grundschuld besichert sind, ist besondere Vorsicht geboten. Insbesondere bei zweitrangigen Grundschulden können zusätzliche Kosten und rechtliche Herausforderungen auftreten.
Eine zweitrangige Grundschuld bedeutet, dass ein weiteres Darlehen auf derselben Immobilie eingetragen ist, das im Rang hinter dem ersten Darlehen steht. Sollte es zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie kommen, wird zunächst das erstplatzierte Darlehen bedient. Erst danach werden die Ansprüche der zweitrangigen Grundschuld berücksichtigt. Dies kann das Risiko für den Kreditgeber erhöhen und zu höheren Zinsen führen.
Zinsen zu hoch? Urteil des LG Hamburg - verbraucherfreundliche Rechtsprechung.
"Der effektive Vertragszins übersteigt mit 10,64 Prozent den marktüblichen Effektivzins, der für Wohnungsbaukredite an private Haushalte mit einer anfänglichen Zinsbindung zwischen fünf und zehn Jahren im Neugeschäft zur Zeit des Abschlusses des Darlehensvertrags im Mai 2018 1,77 Prozent betrug, um mehr als das Fünffache. Damit ist auch eine in Niedrigzinsphasen höhere Schwelle von 110 Prozent (vgl. BGH, Urteil om 11. Dezember 19 9 0-XI ZR 69/90--, NJW-RR 199 1, 565) überstiegen. "
Zahlen Sie mehr als 5% für Ihr Immobiliendarlehen bei Ihrer Bank? Wir überprüfen gerne im Rahmen der kostenlosen Erstberatung, ob dies korrekt war.
Sie haben keine Rechtsschutzversicherung? Kein Problem!
Viele Verbraucher zögern, rechtliche Schritte gegen Kreditverträge einzuleiten, da sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Dies sollte jedoch kein Hindernis sein. Es gibt Möglichkeiten, Anwaltskosten durch Prozesskostenfinanzierung abzudecken.
Bei der Prozesskostenfinanzierung übernimmt ein externer Finanzierer die Kosten für den Rechtsstreit. Im Erfolgsfall erhält der Finanzierer einen Anteil der erstrittenen Summe. Dies ermöglicht es Verbrauchern, ihre Rechte durchzusetzen, ohne finanzielles Risiko einzugehen.
Zusammenfassung:
Eine Umschuldung oder vorzeitige Rückzahlung eines Kredits kann eine sinnvolle Maßnahme sein, um finanzielle Belastungen zu reduzieren. Die gesetzlichen Regelungen gelten für alle Banken. Dabei sollten jedoch alle relevanten Aspekte, insbesondere mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen und rechtliche Rahmenbedingungen, sorgfältig geprüft werden. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen erfahrenen Anwalt, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen kann.
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