Krise ist Chance oder: Mein Liebling, wir haben kein Geld für dein neues Auto

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Gedanken über die Krise

Der Konjunkturkrise wird Deutschland 2009 den stärksten Anstieg an Firmenpleiten seit 2002 bescheren. Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform erwartet in 2009 einen Anstieg im Vergleich zu 2008 um 17 % auf bis zu 35.000 Insolvenzen. Auch Traditionsbetriebe sind gefährdet. Laut Prognose von Creditreform sind 510.000 Arbeitsplätze durch die erwarteten Insolvenzen betroffen. "Schrecklich" denken alle, aber:

Die Krise hat auch nützliche Seiten und Chancen.

Die Krise kann jetzt als Rechtsfertigung herangezogen werden z.B. für Absagen für Dinge, die man nicht wollte, es sich aber nicht offen sagen traute:

Bälle, Weihnachtsfeier, neue Einrichtung, Hochzeit, neues Auto, Schmuck:
alles eingespart - mit einer Begründung: "Mein Liebling- wir sind in der Krise".

Mit Kreativität, Kompetenz und der richtigen Kommunikation können aber auch neue Produkte, Märkte und Verbesserungen in der Krise erzielt werden.

Falls ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, ist die Zerschlagung keinesfalls der Regelfall. Es gibt auch Sanierungschancen innerhalb des Insolvenzverfahrens. Eigenverwaltung, Insolvenzplan oder übertragende Sanierung kommen in Betracht und wurden schon oft erfolgreich praktiziert.
Die Manager von Sinn-Leffers haben z.B. zur Rettung ihrer Firma einen Insolvenzantrag mit Eigenverwaltung gestellt und bereits bei Insolvenzanmeldung ein detailliertes Sanierungskonzept (Insolvenzplan) vorgelegt, das sie mit versierten Insolvenzrechtlern erstellt hatten. Der Plan wurde im März 2009 von der Mehrheit der Gläubiger angenommen und bestätigt.

Sanierung leicht und schnell gemacht: mit Insolvenzplan.

Bei einer Eigenverwaltung übernimmt der Insolvenzverwalter nicht das operative Geschäft, sondern nur die Aufsicht- ähnlich einem Aufsichtsrat einer AG. Der Insolvenzverwalter muss alle wesentlichen Vorgänge absegnen. Durch den Insolvenzplan soll der Erhalt des Unternehmens ermöglicht werden. Eine Insolvenz ist daher keine automatische Zerschlagung der Vermögenswerte.

Manche Geschäftsführer verzögern die eingetretene Insolvenz und den Gang zum Amtsgericht (Insolvenzgericht). Für eine Sanierung (gegebenenfalls in Eigenregie) ist es dann oft zu spät.

Wenn natürliche Personen in die Schuldenfalle geraten, gibt es durch die Insolvenzordnung Möglichkeiten, die Restschuldbefreiung zu erlangen innerhalb von sechs Jahren- unter Umständen  auch kürzer. 

Die Krise birgt neben der persönlichen Haftung der Handelnden auch strafrechtliche Risiken.

Viele Geschäftsführer von GmbH´s oder AG´s kämpfen bis zuletzt um ihr Lebenswerk. Wer jedoch eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) leitet, kann sich strafbar machen, wenn er die Insolvenzantragpflicht missachtet: spätestens innerhalb von drei Wochen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Wer dies verpasst, kann wegen Insolvenzverschleppung verurteilt werden.

Um in der Finanzkrise Tausenden von betroffenen Unternehmen zu helfen, wurde vom Gesetzgeber die Überschuldung auf Grund einer Übergangsvorschrift unternehmerfreundlicher gestaltet: bei positiver Fortführungsprognose muss nicht Insolvenz angemeldet werden, vgl. www.insoinfo.de.

Die Insolvenzantragspflicht gilt nicht bei einer Einzelfirma oder einer Kommanditgesellschaft mit einer natürlichen Person als Komplementär (Vollhaftender).

Hier darf "bis zur letzten Patronenkugel gekämpft werden". Vorsicht ist jedoch auch hier geboten vor anderen Straftatbeständen.

Kulzer, Fachanwalt

kulzer@pkl.com

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